Velodata weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2020 für Kassen oder Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion der Anschluss einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Wurde eine Kasse oder ein Warenwirtschaftssystem mit Kassenfunktion vor dem 25. November 2010 angeschafft, darf dies ohne Sicherheitsmodul ab dem Januar 2020 nicht mehr betrieben werden.
Besonders für Fahrradhändler, die ein älteres Warenwirtschaftssystem mit integrierter Kassenfunktion einsetzen, ist es bereits »fünf vor zwölf«, wenn der Hersteller des bisherigen Systems nicht rechtzeitig die vorgeschriebene TSE anschließen kann.
Zu diesem und anderen Themen rund um Warenwirtschaft gibt Velodata auf der Eurobike Auskunft.
www.velodata.de
Eurobike-Stand: FW-213