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Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV): Verkehrswacht befürchtet zusätzliche Risiken
»14-jährige gehören mit Elektro-Rollern nicht auf die Straße«, sagt Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW.

Noch ist die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) nicht in Kraft, doch jetzt schon wird deutlich, dass sie nicht alle Erwartungen erfüllt. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) kritisiert das vorgesehene Mindestalter für Nutzer dieser Fahrzeuge und die Benutzung auf Gehwegen.

Gegenüber der ersten Version hat das Bundesverkehrsministerium im neuen Entwurf der Verordnung die Anforderungen für die Nutzung im Straßenverkehr deutlich gelockert. Demnach dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nun auch ohne die eigentlich vorgesehene Mofa-Prüfbescheinigung genutzt werden. Ab 12 Jahren soll mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 Stundenkilometer der Gehweg befahren werden dürfen, in Ausnahmen aber auch Radwege. Wer 14 Jahre oder älter ist, dürfe schon mit bis zu 20 Stundenkilometer auf Radverkehrsanlagen unterwegs sein. Auch hier kann dann je nach Situation vor Ort ebenfalls die Straße benutzt werden.
Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW, sagt dazu: »Kleine Elektroroller sind Kraftfahrzeuge und keine Spielgeräte! Ihre Zulassung und sichere Nutzung verlangen einen verantwortungsvollen Umgang. Mit solch einem Fahrzeug und 12 Kilometern pro Stunde haben zwölfjährige Kinder auf den Gehweg nichts zu suchen. Schon gar nicht gehören 14-jährige Heranwachsende mit 20 Kilometern pro Stunde ungeschützt auf die Straße, ohne vorher Kenntnisse der StVO nachweisen zu müssen.«
Mit Hinblick auf die Sicherheit junger Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und auch Radfahrer fordert die DVW, die Nutzung von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen stärker zu beschränken und nicht für Kinder und Heranwachsende zuzulassen. Ausnahmen sollen für Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren gelten, wenn diese eine Mofa- oder Führerscheinprüfung bestanden haben und damit Kenntnisse für eine sichere Verkehrsteilnahme nachweisen können. Außerdem müsse kritisch überprüft werden, ob und inwiefern die sichere Benutzung von Gehwegen für diese Fahrzeugklasse überhaupt möglich ist, heißt es von der Deutschen Verkehrswacht.

Foto: DVW

 

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