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Winora gibt neue Prüfungen nach Pedelec-Test in Auftrag

Aus dem Hause Winora wurden gleich zwei Pedelecs von Stiftung Warentest und ADAC getestetmit sehr unterschiedlichem Ergebnissen. Während das Winora C2 AGT mit dem Gesamtergebnis »Befriedigend« (2,7) abschloss, wurde das Sinus B3 8-G Nexus nach einem Lenkerbruch auf »Mangelhaft« abgewertet. Zu beiden Urteilen nimmt das Unternehmen Stellung…

Dem Winora C2 AGT mit automatischer Gangschaltung wurde von der Expertenjury ein »gutes Fahrverhalten« bescheinigt. Die lange Ladezeit des Litium-Ionen-Akkus von TranzX wurde allerdings bemängelt. Diesen Sachverhalt kann sich der Fahrradhersteller nicht erklären, liegt doch ein Testbericht der unabhängigen Prüfstelle CVC vor, die dem Akku eine maximale Ladezeit von 6:48 Stunden bescheinigt. Auch die »Lichtanlage mit altertümlichen Dynamo« entspräche den Anforderungen der StVZO. Ein ausschließlicher Betrieb der Fahrbeleuchtung über den Pedelec-Akku sei nicht StVZO konform und daher nicht erlaubt. Einzige Alternative sei deshalb ein Serienläuferdynamo wie er im Winora C2 AGT verbaut wurde, so Winora.
Obwohl dem Sinus B3 8-G Nexus »gutes Fahrverhalten, komfortabel, wendig« von der Jury bescheinigt wurde, führte der Lenkerbruch im Test zur Abwertung. Winora weist darauf hin, dass der im Sinus B3 verbaute Lenker die Anforderungen nach EN14764 City/Trekking ohne Anzeichen von Bruch oder Verformung erfülle. Dies werde belegt durch aktuelle Hersteller-interne Tests. Die Norm EN14764 fände nach EN15194 (FahrräderElektromotorisch unterstützte RäderEPAC-Fahrräder) Anwendung für die unter anderem mechanischen Anforderungen an Lenker bei City-Pedelecs, wie dem Sinus B3.
Als Konsequenz aus dem Stiwa-Test wurden zwei weitere Tests in zwei unabhängigen Prüfinstituten in Auftrag gegeben. Bei beiden Testanordnungen werde in zwei Phasen geprüft, zunächst eine Prüfung nach EN14764 Norm, dann ein maximaler Überlastungstest des Lenkers.
Akku– und Antriebspartner Bosch äußert sich zu der Aussage im Stiwa-Test, getestete 11-Amperestunden-Akkus von Bosch hätten nicht die Kurzschlussprüfung erfüllt, wie sie in der UN-Anforderung zur Transportsicherheit gefordert ist: »Die UN-Anforderungen werden von Bosch erfüllt. Alle unsere Akku-Einzelzellen und Akku-Packs werden von unseren Lieferanten, von unseren eigenen Labors und von externen Instituten getestet und mit Zertifikaten bestätigt. Zudem schützt die integrierte Batterie-Elektronik den Akku-Pack vor extern angelegten Kurzschlüssen. Stiftung Warentest hat uns bisher keinerlei Einblick in den Aufbau und die Durchführung ihrer Tests gegeben. Bosch weist die getätigten Aussagen zurück und wird die Stiftung auffordern ihre Tests offenzulegen, um den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären

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