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ZIV begrüßt Forderungen der Verkehrsministerkonferenz nach einer fahrradfreundlichen StVO-Reform

Anfang April tagten die Verkehrsminister der Länder in Saarbrücken. Auf der Agenda stand unter anderem auch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die am 17. Mai 2019 vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Von einigen Bundesländern kommt in Bezug auf die Gefährdung von Fußgängern durch Elektrokleinstfahrzeuge allerdings Kritik. Auch der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) äußert Bedenken. Er unterstützt den 15-Punkte-Plan, den die Verkehrsminister der Länder beschlossen haben.

Grundsätzlich begrüße der ZIV neue Mobilitätsformen, die den städtischen Verkehr entlasten und umweltfreundlicher gestalten und sieht in diesen Fahrzeugen durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum Mobilitätsmix. »Jedoch muss ihre Teilnahme am Straßenverkehr sicher gestaltet werden, sodass es für keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Gefährdungen kommt«, heißt es in einer Mitteilung.

Fahrradinfrastruktur muss ausgebaut werden

Insbesondere die Nutzung der Fahrzeuge von Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer Geschwindigkeit bis zu 12 Stundenkilometer auf Gehwegen erhöhe aus Sicht des ZIV die Gefahr für Fußgänger massiv. Auch die Nutzung der E-Roller auf Radwegen berge großes Konfliktpotenzial. »Solange Radverkehrsanlagen in einem Zustand sind, der nicht einmal eine sichere Abwicklung des Radverkehrs ermöglicht, ist es grob fahrlässig weitere Fahrzeuge auf die Radwege abzuschieben. Um die zu erwartende Mehrbelastung durch Elektrokleinstfahrzeuge aufnehmen zu können, muss dementsprechend ein zügiger Ausbau der Fahrradinfrastruktur in großem Maßstab durchgeführt werden«, fordert der ZIV.

15-Punkte-Plan für attraktiven Radverkehr

Die Verkehrsminister der Länder beschlossen einen 15-Punkte-Plan, der den Radverkehr bundesweit sicher und attraktiver gestalten soll. Sie forderten den Bund auf, eine fahrradfreundliche StVO-Novelle auf den Weg zu bringen, wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Darin solle unter anderem eine Mindestüberholabstand von 1,50 Meter sowie eine vereinfachte Anordnung von Tempo 30 an wichtigen Radstrecken festgeschrieben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange, sieht die Vorschläge kritisch. Sie seien »dazu geeignet, auf lange Sicht dem Fahrrad eine einzigartige Privilegierung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln zu verschaffen«, erklärte er dem Nachrichtenmagazin Spiegel. »Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte«, so Lange weiter.
Gleiche Rechte für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland seien jedoch bislang Utopie, so die Sicht des ZIV. Bei der StVO-Reform gehe es nicht um eine Privilegierung von Radfahrern, sondern darum, die seit Jahrzehnten zementierte Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs aufzubrechen und eine tatsächliche, längst überfällige Gleichstellung aller Verkehrsmittel herzustellen.

 

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