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ZIV: Corona-Rettungspaket der Regierung gut, aber lückenhaft
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Zur Milderung der Corona-Krise und ihren Folgen hat die Bundesregierung ein umfassendes Rettungspaket beschlossen. Bereits gestern (25. März) debattierte der Deutsche Bundestag darüber. Und morgen (27. März) wird der Bundesrat in einer Sondersitzung über den Nachtragshaushalt abstimmen, sodass die Maßnahmen möglichst schnell zum Tragen kommen. In diesem Zusammenhang verweist der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) auf eine Lücke: KMUs (= kleine und mittlere Unternehmen) hätten bis dato keinen Anspruch auf Zuschüsse, sondern nur auf Kredite. Da sich in der Fahrradbranche viele KMUs tummeln, ist also auch sie direkt von dieser Hürde betroffen.

Generell begrüßt der ZIV die zügige Reaktion der Bundesregierung und die Bereitschaft, in diesen Krisenzeiten die »schwarze Null« auszusetzen. Zinsgünstige Kredite und nicht rückzahlbare Finanzhilfen seien erforderlich, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise soweit wie möglich zu dämpfen und den betroffenen Unternehmen eine Perspektive zu geben.
Laut ZIV besteht allerdings eine Lücke für KMUs mit mehr als zehn Beschäftigten: »Sie haben keinen Anspruch auf die Zuschüsse, sondern nur auf Kredite. Dies betrifft auch viele mittelständische Unternehmen in der Fahrradbranche.«
Heißt, dass auch die Fahrradbranche in Corona-Zeiten zu kämpfen hat. Dabei stellt, so der ZIV, »das Radfahren gerade jetzt einmal mehr seine Vorteile unter Beweis. Radfahren ist infektionssicher und stärkt zudem das Herz-Kreislaufsystem. Die Bewegung an der frischen Luft ist außerdem gut für das Immunsystem. Deshalb ist es auch wichtig, dass Radfahren trotz Kontaktsperre weiterhin erlaubt ist«.
So sieht der ZIV in der Krise auch eine Chance für das Radfahren: »Die aktuelle Situation bewegt viele Menschen dazu, aufs Fahrrad umzusteigen. Diese Umbruchsituation muss genutzt werden, um das Radfahren auch langfristig für die Menschen attraktiv zu machen.« Heißt laut dem Zweirad-Industrie-Verband konkret, in eine einladende und sichere Fahrradinfrastruktur zu investieren.
Deshalb fordert der ZIV, dass – sobald die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen seitens des Bundes und der Länder wieder gelockert werden (die den Fahrradläden derzeit mehrheitlich nur die Öffnung ihrer Fahrradwerkstatt gestattet) – auch die Öffnung von Fahrradläden zu den Prioritäten gehören sollte. Schließlich würden sie maßgeblich zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität beitragen.
Zudem verweist der ZIV auf Sachsen-Anhal, wo seit Montag (23. März) auch Fahrradläden »unter Einhaltung der hygienischen Vorsichtsmaßnahmen« wieder geöffnet sind: »Wir hoffen, dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen. Denn neben den notwendigen Reparaturdiensten der Werkstätten sind viele Menschen auch auf den Fahrradhandel angewiesen, um ihre Mobilität zu erhalten, da sie Ersatzteile oder Zubehör wie Schlösser oder Helme dringend benötigen.«
RadMarkt-Nachtrag: in welchen Bundesländern Fahrradgeschäften derzeit größere Spielräume als »nur Werkstatt-Öffnung« gestattet wird, lesen Sie hier noch einmal in einer gestrigen Meldung. 

Text: Jo Beckendorff/ZIV

 

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