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ZIV fordert: »Bikesharing muss sicher und StVZO-konform sein«
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Nach dem Einkaufs-Handelsverband ZEG schaltet sich nun auch der Zweirad-Industrieverband (ZIV) in die aufkeimende Diskussion um Mietrad-Systemanbieter ein. Anlass ist hier sicherlich auch die am 5. Dezember vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verkündete Award-Verleihung zum »Champions Of The Earth 2017« an den chinesischen Mietrad-Riesen Mobike. Die Kölner Einkaufsgenossen haben daraufhin aus Protest ihre seit 2013 bestehende Mitgliedschaft in der UN-Initiative Global Compact (UNGC) »mit sofortiger Wirkung und alle damit zusammenhängenden finanziellen Zuwendungen eingestellt«.

Grundsätzlich begrüßt der ZIV die Zunahme von Bikesharing-Angeboten in deutschen Städten, – weil »somit mehr Menschen zum Radfahren motiviert werden können und auch Gelegenheitsradler angesprochen werden«. Bikesharing bildet aus Sicht des ZIV eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Angebot und sollte in dieses noch besser integriert werden.
Allerdings seien in jüngster Vergangenheit einige Probleme mit den neuen und vermehrt aus Fernost kommenden stationslosen Bikesharing-Mitbewerbern aufgetreten: »Neben Diskussionen um die Nutzung öffentlichen Raums sowie Verletzungen des Datenschutzes sieht der ZIV insbesondere bei der Sicherheit der Leihräder Probleme.«
Ohne Namen zu nennen: Laut ZIV habe eine erste Überprüfung ergeben, dass »die Fahrräder einiger Anbieter offensichtlich nicht die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen». Dabei würde es sich in erster Linie um Mängel an den lichttechnischen Einrichtungen gemäß § 67 StVZO, die für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung sind, handeln. O-Ton ZIV: »Dies stellt nicht nur einen groben Verstoß gegen das deutsche Straßenverkehrsrecht dar, sondern kann auch zur Gefahr für die Nutzer werden, die mit den mangelhaft ausgestatteten Rädern unterwegs sind.
Ergo sieht der ZIV die in den Markt kommenden Bikesharing-Anbieter in der Pflicht, »ihre Leihräder StVZO-konform auszustatten, sich an geltendes Straßenverkehrsrecht zu halten und die bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen. Zudem muss durch regelmäßigen Service die Sicherheit und volle Funktionsfähigkeit der Fahrräder gewährleistet werden. Dies ist die Verantwortung, die die Bikesharing-Unternehmen ihren Kunden gegenüber tragen, damit diese sicher und legal unterwegs sind«.

Text: Jo Beckendorff/ZIV

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