Wie Anfang Dezember aus Berlin zu erfahren ist, gilt das sogenannte Dienstwagenprivileg jetzt endlich auch für Fahrräder und E-Bikes. Das haben die Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundes in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 beschlossen. Somit kommen Dienst-Fahrräder, -Pedelecs und E-Bikes erstmals zu den im § 8 Abs. 2 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten steuerlichen Dienstwagenprivilegs…
Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber ein oben genanntes Dienst-Zweirad zur Verfügung gestellt bekommen, müssen dann nur noch einen „geldwerten Vorteil“ von monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuern (und nicht mehr voll). Damit wird dann die Privatnutzung wie bisher beim Dienstwagen auch pauschal abgedeckt. Ein kleines Bonbon wurde von den Finanzbehörden auch noch draufgelegt: Im Gegensatz zur Autofahrt muss der Arbeitnehmer die Anfahrt mit dem Zweirad ins Büro nicht versteuern.
Ganz freiwillig haben die Finanzämter das natürlich nicht gemacht. Laut einer Meldung von Greenpeace hat Ulrich Prediger – Gründer des Freiburger Fahrrad-Leasingpioniers Leaserad (www.leaserad.de) – mehr als vier Jahre dafür mit den Behörden gekämpft. Gemeinsam mit dem ADFC, dem Bundesverband E-Mobilität e.V. und dem Verkehrsclub Deutschland hatte er jetzt endlich Erfolg.
„Die Neuregelung ist ein gutes Signal für Fahrradfreunde und Unternehmen, denen die Gesundheit und der Geldbeutel ihrer Mitarbeiter am Herzen liegen“, wird Prediger von Greenpeace zitiert.
Mit der jetzt getroffenen Entscheidung im Rücken wittert nicht nur Leaserad, sondern auch andere Leasingfirmen ein gutes Geschäft. Diese Entwicklung soll nicht nur den Fahrradanbietern, sondern auch dem Fahrrad-Fachhandel (siehe Beispiel auf der Leaserad-Webseite unter dem Link „Fachhändler-Leasing“) zugute kommen.
Text: Jo Beckendorff/Foto: Riese & Müller