Die Regelung ist Teil eines größeren Gesetzespakets, das auch weitere Anpassungen im Straßenverkehrsrecht vorsieht. Sie wurde vom amtierenden Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ergänzt und greift einen Vorschlag seines Vorgängers Volker Wissing auf.
Die Reaktionen auf den Entwurf fallen unterschiedlich aus, merkt der Experte Ernst Brust an. Während die Plattform Shared Mobility – zu deren Mitgliedern unter anderem die Verleiher Voi, Lime, Uber und Bolt zählen – vor massiven wirtschaftlichen Auswirkungen warnt, hält die Fußgängerlobby die Maßnahmen für unzureichend. Der öffentliche Raum werde nach wie vor zu stark von Fahrzeugen dominiert, so die Kritik.
Die Regelung soll dazu beitragen, Sicherheit und Ordnung auf Gehwegen zu verbessern. Insbesondere in dicht besiedelten Innenstädten hatten zuletzt chaotisch abgestellte E-Tretroller und Fahrräder immer wieder für Diskussionen gesorgt. Gleichzeitig gibt es jedoch Bedenken, dass eine übermäßige Einschränkung der Abstellmöglichkeiten das Angebot an Mikromobilität unattraktiver macht und einer nachhaltigen Verkehrswende entgegensteht.
Wie die Umsetzung konkret erfolgen soll, ist noch offen. Ob Kommunen verpflichtende Abstellzonen einführen oder Anbieter technische Lösungen wie Geofencing ausweiten müssen, ist Gegenstand laufender Abstimmungen.
Der Entwurf befinde sich aktuell in der Ressortabstimmung, erklärt Brust. Eine Verabschiedung noch im Jahr 2025 gilt als möglich.
