Auf unseren Artikel „Aldi lockt mit E-Cargobike im Flyer und Online-Shop“ erreichten uns einige Reaktionen aus der Händlerschaft. Hingewiesen wird insbesondere auf einen generell ungleichen Wettbewerb, wenn bestimmte Verkaufsstellen bestimmte Produkte verkaufen können und andere nicht.
Markus Rieder von Bike Runner hatte dies bei der für ihn zuständigen IHK Pfalz bereits beanstandet. Er nannte weitere Beispiele: „Workers Welt bietet Fischer E Bikes im Laden an, Aldi hat letzte Woche Computer, Laptops und Smartphones verhökert. Der Mediamarkt in Landau musste dagegen schließen. Blumenhändler müssen dicht machen, Garten und Baumärkte florieren.“
Ein Experte von Handelsverband Deutschland erklärte dem RadMarkt dazu, dass sogenannte systemrelevante Geschäfte geöffnet haben dürfen. Dies wird danach definiert, was der überwiegende Sortimentsanteil ist. Betroffene Händler finden jedoch, dass Supermärkte dann auch nur Lebensmittel und für den täglichen Bedarf wichtigen Artikel verkaufen dürften. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen.
Der Handelsexperte, der nicht genannt werden wollte, sagte auch, dass man sich allgemein wundere, warum Baumärkte geöffnet haben dürfen und was an ihnen systemrelevant sei. Das Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz soll sich der Problematik bewusst sein und Nachbesserung versprochen haben. Auch in einer Corona-Spezial-Sendung auf ARD wurde die Ungleichbehandlung verschiedener Handelsformen bereits ausführlich thematisiert.
Verschiebung auch zwischen den Kanälen
Laut einer Meldung der Süddeutschen Zeitung läuft der Fahrradverkauf bei Online-Versendern wie Canyon oder Rose ebenfalls stabil – ebenfalls eine Verschiebung zwischen den Vertriebskanälen, die sich quer durch die Branchen abspielt. Generell legen Online-Anbieter in dieser Zeit zu.
Laut Kai Huderz vom Institut für Handelsforschung wird es auch nach Aufhebung der Schließung keine vollständige Rückkehr zur vorherigen Aufteilung zwischen stationärem und Online-Verkauf geben, sondern der Online-Handel hat die Chance, sich ein zusätzliches Stück vom Kuchen auch dauerhaft zu sichern. Vielleicht verläuft die Aufteilung des Kuchens aber beim Fahrrad etwas anders, weil vielleicht doch der eine oder andere Käufer realisiert, dass er allein aufgrund der Darstellung der Fahrräder im Netz noch nicht die richtige Auswahl treffen konnte.
Ein anderer Händler machte den wohl nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag, es sollten sich aus dem familiären Umfeld von Fahrradfachhändlern 50 Personen finden, die Lastenräder von Aldi bestellen und nach maximaler Ausreizung der genannten Rückgabefrist wieder zurückgeben (Aldi hatte ein zeitlich großzügiges Rückgaberecht bei Nichtgefallen zugesichert). Doch dazu wird es kaum kommen, die Menschen haben anderes zu tun.
Text: Michael Bollschweiler, Foto: Aldi