E-Bike-Anbieter Riese & Müller GmbH hat beschlossen, die von der Bundesregierung zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung in vollem Umfang an seine Kunden (den Endverbraucher) weiterzureichen.
Heißt, das Riese & Müller-Kunden von der im Rahmen des verabschiedeten Konjunkturpakets beschlossenen temporären Mehrwertsteuersatz-Senkung von 19 auf 16 Prozent direkt profitieren. Der reduzierte Mehrwertsteuer-Satz tritt am 1. Juli in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2020.
Worauf Riese & Müller mit Blick auf seine Fachhandelspartner besonderen Wert legt: die zum Vorteil der Endkunden reduzierte Mehrwertsteuer verringert zwar die unverbindliche Preisempfehlung – »die Marge im Fachhandel bleibt gleich«.
O-Ton aus der Mühltaler Firmenzentrale: »Wir werden unsere unverbindlichen Preisempfehlungen, die wir zum Beispiel auf unserer Internetseite kommunizieren, an den niedrigeren Mehrwertsteuersatz anpassen. Somit ist die ausgewiesene Brutto-Preisempfehlung entsprechend des reduzierten Steuersatzes niedriger. Da unsere Netto-Preisempfehlung aber unverändert bleibt, ist die Marge für unsere Fachhandelspartner genauso hoch wie vor der Mehrwertsteuer-Senkung.«
Somit unterstützt Riese & Müller das Ziel der Bundesregierung, neue Kaufanreize zu schaffen und die Kaufkraft der Verbraucher zu erhöhen: »Wir halten es in unserer Branche, die zurzeit einen Boom erlebt, für richtig, dass diese Maßnahme zu 100 Prozent bei den Fahrern unserer E-Bikes ankommt.«
Text: Jo Beckendorff/Riese & Müller, Foto: Riese & Müller