Brust nimmt zum einen einen Unfall in Großbritannien zum Anlass, die Grenzwerte zu hinterfragen. Dabei war eine Karbongabel an einem Gravelbike gebrochen. Nach Brusts Angaben brach die Gabel bei einem unspektakulären Geländeeinsatz; der verunglückte Radfahrer erlitt demnach eine Querschnittslähmung und erhielt kürzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 5,3 Millionen Euro.
Zum anderen nimmt Brust Bezug auf einen aktuellen Rückruf des belgischen Herstellers Ellio (über den dieser auf seiner Webseite detailliert informiert, Internet-Adresse siehe unten): Bei den Max-Modellen der S-Pedelecs mit 27,5-Zoll-Laufrädern soll es demnach zu Gabelbrüchen gekommen sein, was einen Austausch bei 926 Fahrzeugen nach sich zog, die zwischen August 2023 und Juni 2025 produziert wurden. Die Chrom-Molybdän-Gabel wird durch ein stabileres Modell ersetzt. Bei neu produzierten S-Pedelecs wurde die optimierte Gabel bereits verbaut. Fahrzeuge mit 20-Zoll-Laufrädern sind nicht betroffen.
Greifen Normen zu kurz?
„Die Prüfstandards hinken dem technischen Fortschritt und den realen Einsatzbedingungen oft hinterher“, meint Ernst Brust, öffentlich bestellter Sachverständiger für Mikromobilität. Während Fahrräder nach der ISO 4210 geprüft werden, greift bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) die EU-Verordnung 168/2013 – doch auch sie enthält keine expliziten Vorgaben für hochbelastete Gabeln bei mehrspurigen oder schwer beladenen Fahrzeugen.
Gravelbikes vereinen hohe Geschwindigkeit mit Gelände- und Reisetauglichkeit. Weil es aber für sie keine eigene Norm gibt, ordneten Hersteller Gravelbikes oft als Trekkingräder ein – was zu Prüfungen mit unzureichenden Belastungswerten führen könne.
Allerdings stellt sich die Frage, ob dies wirklich die Einführung weiterer Normen erforderlich macht, oder ob das Problem dadurch gelöst werden kann, dass man andere Normen anwendet, die die realen Belastungen besser abbilden. So könnte bei Gravelbikes auch die Mountainbike-Norm Anwendung finden, um die Nutzung im Gelände abzubilden.
Nach Brusts Kenntnisstand gab es in den letzten Jahren mehrere weitere Probleme bei Fahrradgabeln – auch bei Top-Marken.
Forderung: Produktsicherheit nach Auslobung prüfen
„Wenn ein Fahrrad oder S-Pedelec für Offroad, Langstrecke oder hohe Zuladung beworben wird, muss es als vollständiges System geprüft werden – nicht nur nach Minimalstandards für Einzelteile“, erklärt Brust. Eine „Bikepacking-ready“- oder „Urban SUV“-Auslobung ohne entsprechende Systemprüfung könne im konkreten Einzelfall unzutreffend und damit haftungsrelevant sein.