„Besonders im Fokus steht die neu eingeführte Fahrzeugklasse schwere Motorfahrräder, die zweispurige E-Cargo Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h und bis 450 kg Gesamtgewicht betrifft. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind weiterhin der Klasse schnelle Motorfahrräder zugeordnet.“
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Mikromobilität, Ernst Brust, sieht in der Schweizer Neuregelung eine technisch sinnvolle Differenzierung: „Die Einführung der Kategorie ‚schwere Motorfahrräder‘ ist ein sachlich-logischer Schritt, um leistungsstarke E-Bikes mit realem Verkehrsrisiko rechtlich zu fassen. Europa sollte genau hinsehen, wie die Schweiz technische Merkmale und Nutzungskonsequenzen zusammenführt.“
Relevanz für den EU-Markt
Für Hersteller und Händler, die den Schweizer Markt bedienen, ergeben sich laut Brust neue Herausforderungen bei Typengenehmigung, Konformitätsbewertung und Produktdokumentation. Auch der Export aus der EU müsse regulatorisch neu bewertet werden – insbesondere bei Antrieben über 250 W oder Systemen ohne CE-konforme Konfiguration.
Brust ergänzt: „Wer in Europa über eine Modernisierung der EPAC-Verordnung nachdenkt, findet in der Schweizer Lösung ein ernstzunehmendes Referenzmodell – gerade im Hinblick auf Verkehrssicherheit und eindeutige Klassifikation.“
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