Ziel der Partnerschaft ist es, durch die Nutzung des kollektiven Einflusses beider Organisationen positive langfristige Veränderungen für die Arbeitnehmer in der gesamten Lieferkette für Outdoor-Bekleidung zu bewirken. Dabei wird man sich auch darauf konzentrieren, den EOG-Mitgliedern die kürzlich von FWF ins Leben gerufene HRDD-Academy (»HRDD« steht für »human rights due diligence« = menschenrechtliche Sorgfaltspflicht) zur Verfügung zu stellen. Sie soll die unter dem Dach der EOG geführten Outdoor-Marken befähigen, die Branche durch eine wirksame und praktische Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu verändern. So soll dazu beitragen, dass die Outdoor-Marken sinnvolle Veränderungen vorantreiben und sich auch auf die Gesetzgebung wie zum Beispiel auf die Anforderungen neuer regulatorischer Rahmenwerke wie der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (EU CSDDD) bestens vorbereiten.
Außerdem werden FWF und EOG im Laufe des nächsten Jahres durch persönliche Veranstaltungen und digitale Plattformen eng zusammenarbeiten. So soll sichergestellt werden, dass die Outdoor-Bekleidungsindustrie eine führende Rolle bei der Förderung der Arbeitnehmerrechte spielt.
Text: Jo Beckendorff/EOG