
Unter der Überschrift »Wie die EU-Handelsschutzmaßnahmen für E-Bikes EU-Unternehmen zerstören« wetterte der E-Leichtfahrzeug-Lobbyverband Leva-EU in seinem Newsletter vom 21. November unter anderem über die unterschiedliche Auslegung der Zolldienste in den EU-Mitgliedstaaten. Dieses unterschiedliche Vorgehen könne in der Spitze zu Zoll-Geldstrafen von bis zu 2.000 Prozent führen. Die kann man zwar vor Gericht anfechten, müssen aber zuerst einmal gezahlt werden. Dieser Tatbestand kann Unternehmen - »wie vor einigen Tagen geschehen« - in den Konkurs treiben. Hier verweist Leva-EU definitiv (ohne den Namen zu nennen) auf Qwic-Macher Hartmobile B.V.
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