Betroffen ist das eingetragene Geschmacksmuster für den Rahmen des Tern-Faltradmodells Verge, das Tern in Japan und mehreren weiteren Ländern registriert hat. Asahi hatte den Rahmen laut Tern nicht selbst entwickelt, sondern von einem Drittanbieter in China bezogen – ein in der Branche nicht unübliches Beschaffungsmodell, das Händler und Importeure gleichwohl in patentrechtliche Haftung bringen kann.
Chris Neumeyer, Chief Legal Officer bei Tern, betonte das grundsätzliche Vorgehen des Unternehmens: „Bei Tern investieren wir stark in Design, Technik und Innovation, um unseren Kunden ein besseres Fahrerlebnis zu bieten. Wir schützen diese Investition, indem wir weltweit umfassende Patente, Marken und eingetragene Geschmacksmuster anmelden und die Märkte aktiv überwachen.“ Zur Rolle von Asahi ergänzte er: „Wir glauben nicht, dass Asahi sich bewusst war, dass das von ihrem Lieferanten angebotene Produkt unser Patent verletzte. Und wir wissen es zu schätzen, dass sie mit uns zusammengearbeitet haben, um eine schnelle und einvernehmliche Einigung zu erzielen.“
Tern macht zugleich deutlich, dass die Verantwortung für die Prüfung geistiger Eigentumsrechte bei den Anbietern liegt – unabhängig davon, ob Produkte selbst entwickelt oder zugekauft wurden. Der Fall dürfte für Importeure und Händler, die Rahmenkonstruktionen aus chinesischer Fertigung beziehen, als Hinweis auf das damit verbundene rechtliche Risiko zu verstehen sein.


