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TÜV Süd informiert über die neue GPSR und CE-Kennzeichnung in der EU
Heute (13. Dezember 2024) tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – kurz GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) in Kraft. Diese löst nicht nur die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (Verordnung 2001/95/EG) ab, sondern führt laut TÜV Süd auch weitreichende Neuerungen ein. Die sollen vor allem den stark wachsenden Online-Handel regulieren. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Hersteller als auch Händler, Importeure und Exporteure.

Ziel ist es, die Sicherheit von Non-Food-Produkten auf dem europäischen Markt zu verbessern und Verbraucher besser vor Risiken zu schützen. So soll GPSR mit klar definierten Anforderungen einen einheitlichen Rahmen für alle Akteure entlang der Lieferkette schaffen.
Dringende Reform aufgrund wachsender Risiken
Hintergrund: laut dem Schnellwarnsystem der EU »Safety Gate« wurden alleine in den ersten Monaten des Jahres 2024 über 2.200 gefährliche Produkte gemeldet. Besonders betroffen: Produkte aus dem Online-Handel. 31 Prozent der gemeldeten Fälle kamen über diesen Vertriebsweg in den Markt.
Zu den häufigsten Verstößen zählen laut TÜV Süd »Sicherheitsmängel bei Spielzeug, Kleidung und Elektronik, oft in Verbindung mit chemischen Risiken, Strangulationsgefahren oder Brandgefahr«. Die GPSR reagiert auf diese Entwicklungen und setzt einen neuen Standard für Produktsicherheit.
Neue Herausforderungen, neue Chancen
»Die GPSR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch enorme Potenziale, durch höhere Sicherheitsstandards Wettbewerbsvorteile zu erzielen«, versichert TÜV Süd Director Business- and Service-Development Consumer Products Florian Hockel, »mit unserem umfassenden Prüf- und Zertifizierungsangebot unterstützen wir Hersteller und Händler dabei, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen – von der Produktentwicklung bis zur Markteinführung.«
Durch die Einhaltung der Verordnung würden Hersteller und Händler das Vertrauen der Verbraucher in ihre Produkte stärken – was sich wiederum positiv auf das Markenimage auswirken würde. Zudem verbessere eine stärkere Produktsicherheit die Wettbewerbsfähigkeit. Die Einhaltung der GPSR minimiere rechtliche Risiken wie etwa hohe Bußgelder oder kostspielige Rückrufaktionen. So könnten Unternehmen langfristig finanzielle Verluste vermeiden und ihre Marktposition festigen.
Außerdem fördern die neuen Anforderungen nachhaltige Prozesse, indem Cybersicherheit und Umweltschutz stärker in den Fokus rücken: »Insgesamt eröffnet die GPSR Unternehmen die Möglichkeit, durch proaktive Anpassung sowohl ihre Marktreputation zu steigern als auch effizienter und nachhaltiger zu wirtschaften.«
Weitere Informationen zur GPSR, notwendigen Kennzeichnungen und den Dienstleistungen von TÜV Süd finden Sie auf tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/ce-kennzeichnung.

Text: Jo Beckendorff/TÜV Süd

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