Für viele überraschend hat das Wirtschaftsministerium des Vereinigten Königreichs die bestehenden Antidumping- und Ausgleichs-Maßnahmen für die Einfuhr von nicht faltbaren E-Bikes aus China auf Empfehlung der Trade Remedies Authority (TRA – Behörde für handelspolitische Abhilfe-Maßnahmen) aufgehoben. Nicht faltbare E-Bikes machen etwa 95 Prozent des gesamten britischen E-Bike-Marktes aus. Bereits letzten Freitag (7. Februar) ist diese Aufhebung in Kraft getreten.
RadMarkt-Hinweis: Antidumping-Zölle (»anti-dumping duties« – kurz ADD) werden eingeführt, um die heimische Industrie vor möglichen Schäden zu schützen, die durch das Dumping von Niedrigpreisen auf dem dortigen Markt entstehen. Ausgleichszölle (»countervailing duties« – kurz CD) gelten indes für Waren, die in ihrem Herkunftsland staatlich subventioniert wurden und somit zu deutlich niedrigeren Preisen als normal führen.
Hintergrund
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurden ADD- und CD-Maßnahmen für aus China importierte E-Bikes (klassifiziert als Fahrräder mit Tretunterstützung und elektrischem Hilfsmotor) abgeschafft. Als die Briten sich aus der EU verabschiedeten, wurden allerdings eine Reihe von EU-Maßnahmen (die für britische Hersteller von Interesse sind) in britisches Recht übernommen. Um festzustellen, ob sie tatsächlich für die UK-Bedürfnisse geeignet sind, ist es Aufgabe der TRA, jede einzelne Maßnahme zu überprüfen.
Bis dato wurden auf »Made in China« E-Bikes eigene ADD-Maßnahmen (ein Wertzoll zwischen 10,3 und 70,1 Prozent) sowie CD-Maßnahmen (ein Wertzoll zwischen 3,9 und 17,2 Prozent) installiert.
Nun kam TRA nach eingehender Untersuchung (Untersuchungs-Zeitraum April 2019 bis März 2023) aber zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Maßnahmen für nicht faltbare E-Bikes bedeuten könnte, dass UK-Konsumenten beim Kauf eines E-Bikes im Durchschnitt rund 200 GBP (circa 240 Euro) sparen. Darüber hinaus kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass »die Aufrechterhaltung der Maßnahmen gegenüber allen Einfuhren chinesischer E-Bikes nicht im wirtschaftlichen Interesse des Vereinigten Königreichs« liegen würde.
Ausgenommen faltbare E-Bikes
Jetzt wird es interessant: Wenn TRA zu dem Schluss kommt, dass eine Maßnahme nicht im wirtschaftlichen Interesse des Vereinigten Königreichs liegt, bietet sie dem Minister für Wirtschaft und Handel im Rahmen der reformierten britischen Regelung für handelspolitische Abhilfe-Maßnahmen Alternativen zur Aufhebung dieser Maßnahmen an.
Zu dieser alternativen Optionen gehört die Aufrechterhaltung der Maßnahmen auf faltbaren E-Bikes.
Diese Option hat der verantwortliche Staatssekretär sicherlich auf deshalb akzeptiert, weil die britische Faltrad-Ikone Brompton Bicycle Ltd. mittlerweile mengenmäßig als größter UK-Fahrradproduzent gilt – und einen Teil seiner Falter auch mit einem E-Bike-Antrieb ausstattet.
Text: Jo Beckendorff