Auf eine Anfrage des US-Fahrrad-Lobbyverbandes PeopleForBikes (PFB) hat die Staatsregierung bestätigt, dass Fahrradgeschäfte in Zeiten des sich ausbreitenden Corona-Virus auch für die Verkehrsinfrastruktur des Landes unverzichtbar sind. Trotzdem ist in vielen US-Bundesstatten immer noch nicht ganz klar, ob sie dieser Regierungs-Richtlinie aus Washington folgen werden oder nicht. Hier sollten sich Fahrrad-Fachgeschäfte mit den lokalen Autoritäten abstimmen.
Wie aus den USA zu hören ist, hat die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) des Department of Homeland Security neue Richtlinien bezüglich der »Essential Critical Workforce Infrastructure« der Vereinigten Staaten veröffentlicht. In der ersten Version dieses Leitfadens kam das Thema Fahrrad mit Blick auf Mobilität während des kollektiven Corona Lock-Down überhaupt nicht vor. Im aktuellen Leitfaden werden nun laut PFB ausdrücklich »Mitarbeiter, die Fahrräder reparieren und warten«, als Teil der »Essential Critical Workforce« des Transportsektors anerkannt.
Der CISA-Leitfaden dient als Grundlage für die Anordnungen, die die staatlichen und lokalen Regierungen derzeit zur Schließung »nicht wesentlicher Unternehmen« erlassen. Einige staatliche und kommunale Anordnungen haben diese Richtlinien ausdrücklich zitiert.
Die ausdrückliche Anerkennung des Fahrradservice und der Wartung als entscheidend für den US-Transportsektor seitens Washington dürfte es laut PFB »Fahrradgeschäften wesentlich einfacher machen, in denjenigen staatlichen und lokalen Verordnungen anerkannt zu werden, die sich derzeit nicht an sie richten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Bundesleitfaden keine staatlichen oder lokalen Gesetze ändert, es sei denn, sie haben ihn ausdrücklich angenommen. Die Landes- oder Kommunalregierung, die eine Schließungsanordnung erlassen hat, kontrolliert, ob Ihr Unternehmen geöffnet bleiben kann. Die meisten Gerichtsbarkeiten prüfen jedoch regelmäßig ihre Listen der wichtigsten Unternehmen und ergänzen sie«. Mit anderen Worten: trotz des aktualisierten CISA-Leitfadens ist weiterhin nicht ganz klar, ob sich die jeweiligen Bundesstaaten an diesen gebunden fühlen.
Deshalb rät der US-Fahrrad-Lobbyverband folgendes: um sicher zu sein, dass der Werkstatt-Betrieb tatsächlich erlaubt ist, sollten Fahrradgeschäfte die örtlichen Gesetze und Verordnungen überprüfen: »Wir wissen, dass dies eine schwierige Zeit für alle Fahrradgeschäfte ist. Sie sind am besten in der Lage, die besten Interessen Ihres Unternehmens, Ihrer Angestellten, Ihrer Kunden und Ihrer Gemeinde zu beurteilen, wenn Sie entscheiden, ob Ihr Geschäft offenbleiben soll.«
Auf der Webseite von PCB befindet sich nun ein COVID-19-Link mit Ratschlägen für die Fahrradgeschäfte, die sie in dieser schwierigen Zeit befolgen sollten.
Text: Jo Beckendorff/PFB, Foto: PFB