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VDZ: Differenzierte Kostenabrechnung statt pauschaler Überführungskosten
Der Verband des Deutschen Zweiradhandels (VDZ) spricht sich klar gegen pauschale Überführungskosten im Fahrradfachhandel aus. Zusatzkosten müssten dort abgerechnet werden, wo sie tatsächlich entstehen, und sollten verursachergerecht sowie transparent ausgewiesen werden, so der Verband in einer aktuellen Stellungnahme.
Foto: VDZ

Auslöser der Debatte sind nach Angaben des VDZ die weiterhin angespannte Marktlage mit hohen Lagerbeständen im Handel und bei der Industrie sowie die zunehmende Bedeutung des Dienstradleasings. Auch 2025 und voraussichtlich darüber hinaus sei der Markt durch starke Abverkaufsaktionen geprägt, die häufig mit sehr niedrigen oder sogar negativen Margen einhergingen. Vor diesem Hintergrund seien angepasste Konditionen im Leasinggeschäft – etwa geringere Rabatte oder prozentuale Aufschläge bei stark reduzierten Aktionspreisen – seit Jahren gängige Praxis und betriebswirtschaftlich nachvollziehbar.

Der VDZ verweist darauf, dass diese Anpassungen weniger auf den Verkauf selbst als vielmehr auf die Struktur vieler Leasingmodelle zurückzuführen seien. Hohe Händlerprovisionen, zusätzliche Rabatte zugunsten der Leasinganbieter sowie zunehmende administrative Anforderungen führten zu einem erheblichen Mehraufwand im Fachhandel. Dieser werde insbesondere für kleinere und mittelständische Betriebe wirtschaftlich immer schwieriger zu tragen.

Kritisch sieht der Verband zudem, dass große Handelsketten, Filialisten und Versender häufig Sonderkonditionen, Großabnehmerverträge oder Rückvergütungen erhalten, während inhabergeführte Fachhändler regulären und teilweise verschlechterten Konditionen unterlägen. „Nach Anpassungen der Leasingkonditionen zeigt sich schnell, dass vor allem der inhabergeführte Fachhandel betroffen ist“, erklärt VDZ-Vorstandsmitglied Tobias Hempelmann. „Dabei sichern gerade diese Betriebe Service, Reparaturen und Vertrieb in der Fläche.“

Auch bei der Abwicklung von Versicherungs- und Schadensfällen im Dienstradleasing sieht der VDZ strukturelle Defizite. Umfangreiche Dokumentationspflichten, etwa durch Foto- und Bauteilnachweise sowie technisch aufwendige oder veraltete B2B-Portale, verursachten zusätzlichen Arbeitsaufwand in den Werkstätten. Dieser müsse differenziert und kostendeckend vergütet werden. Wo dies nicht der Fall sei, müsse der Aufwand über spezifische Stundenverrechnungssätze abgebildet werden.

Der VDZ fordert Leasinganbieter und Versicherungen zu einheitlichen, transparenten und zeitgemäßen Konditionen auf. Ziel müsse es sein, wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Pauschale Überführungskosten seien dafür aus Sicht des Verbandes kein geeignetes Mittel.

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