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Velotech.de GmbH informiert in Hamburg, Schweinfurt und München über neue EU-Maschinenverordnung
Die velotech.de GmbH veranstaltet in den kommenden Monaten eine ganztägige Vortrags- und Diskussionsreihe zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie zur EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die Veranstaltungen finden in Hamburg, Schweinfurt und München statt und richten sich an Hersteller, Importeure, Händler, Prüfinstitutionen und Entwicklungsverantwortliche der Fahrrad- und Mikromobilitätsbranche.

Im Mittelpunkt stehen die regulatorischen Auswirkungen auf EPACs (Pedelecs) und elektrische Lastenräder, insbesondere im Hinblick auf Konstruktion, Risikobeurteilung, Software-Updates, Batteriemanagementsysteme und Produkthaftung.

„Die Fahrradbranche verlässt zunehmend die klassische Fahrradtechnik und bewegt sich regulatorisch im Spannungsfeld von Maschinenrecht, Produktsicherheitsrecht, Energierecht und Softwarehaftung“, erklärt Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität sowie Gesellschafter der velotech.de GmbH; „Wer Dokumentation, Risikobeurteilung und Updatekontrolle nicht professionell betreibt, verlagert das technische Risiko unmittelbar in die Haftung.“

  • Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltungsreihe
  • Systematische Einordnung von EPACs unter der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Schnittstellen zwischen Maschinenrecht und Produktsicherheitsverordnung
  • Anforderungen an Risikobeurteilung, Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung
  • Sicherheitsrelevante Software, Updatepflichten und Herstellerverantwortung
  • Anforderungen der EU-Batterieverordnung (2023/1542) an Traktionsbatterien
  • Dokumentations- und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
  • Praktische Beispiele aus der Prüfpraxis
  • Offener Erfahrungsaustausch mit Branchenvertretern

Die Nachmittagsveranstaltungen sind bewusst als Dialogformat konzipiert. Neben dem Fachvortrag steht der strukturierte Erfahrungsaustausch im Vordergrund, um konkrete Fragestellungen aus Entwicklung, Qualitätssicherung und Geschäftsführung zu diskutieren.

Die neue Maschinenverordnung tritt am 20. Januar 2027 verbindlich in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für Unternehmen der Fahrradbranche bedeutet dies eine frühzeitige strategische Vorbereitung – insbesondere bei softwaregesteuerten Systemen und sicherheitsrelevanten Steuerungsfunktionen.

Weitere Informationen zu Terminen und Anmeldung sollen in Kürze veröffentlicht werden.

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