Der Schweizer Fahrradbranche durfte zwar seit Beginn des Lockdowns am 17. März die Werkstätten offenhalten; angesichts des entgangenen Saisoneröffnungsgeschäfts war dies aber kaum mehr als ein Trostpflästerchen. Deshalb ist die Branche schwer enttäuscht, dass sie noch nicht in einem ersten Lockerungsschritt ab 27. April, sondern erst in einem zweiten ab 11. Mai auch die Läden öffnen dürfen.
Laut Bundesratsentscheid vom 16. April dürfen zuerst Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Blumenläden sowie Anbieter von personenbezogenen Dienstleistungen, konkret Coiffeure, Physiotherapeuten, aber auch Makeup- und Tätowierstudios (!) wieder Kunden bedienen. Überhaupt nicht erwähnt wurde hingegen der Sport- und Velohandel.
Die Velobranche ist denn mit diesem Plan auch gar nicht einverstanden. Daniel Schärer, 2rad-Schweiz-Geschäftsführer, kritisiert: »Unsere Betriebe haben dank geöffneten Werkstätten bereits vier Wochen Erfahrung mit dieser außerordentlichen Lage. In dieser Zeit haben sie gelernt, wie die notwendigen Abstände und Hygienevorschriften eingehalten werden können und wie der Zahlungsvorgang ablaufen muss. Die Zweiradbetriebe haben das sehr gut gemacht. Als Dachverband des Schweizerischen Zweiradgewerbes sind wir deshalb sehr enttäuscht über diesen Entscheid.«
Der Fahrplan des Bundesrates zur Normalisierung wird dieser Tage auch in anderen Branchen heftig diskutiert; der Schweizerische Gewerbeverband wehrt sich jedenfalls über diesen Schlag ins Gesicht der Detaillisten, und spricht von deren Diskriminierung gegenüber den Großverteilern – viele Baumärkte verkaufen ja auch Velos. Die deutsche Lösung, bei der die Wiedereröffnung der Detailhandelsgeschäfte von deren Fläche abhängig gemacht wurde, scheint jedenfalls wesentlich weniger willkürlich zu sein.
Text: Peter Hummel, Fotos: 1x Peter Hummel, 1x PD