Weil das Europäische Parlament noch in diesem November (19./20.11.) über eine neue Fassung einer Verordnung der Fahrzeugtypen und ihre betriebliche Zulassung in der EU abstimmen wird, meldet sich jetzt das Dach der europäischen Zweirad-Handelsverbände Etra mit einem dringenden Appell an die Parlamentarier zu Wort, bloß nicht dem Artikel 2.2(g) zuzustimmen. Die Etra befürchtet, daß speziell dieser Artikel ein Fenster offen lasse, das einige Hersteller (und Trittbrettfahrer?) gezielt nutzen und dann – Stichwort Sicherheit – zulasten des Endverbrauchers gehen könnte..
Bereits Ende letzten Jahres berichtete Etra über den Beschluss des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Imco) des EU-Parlaments, neue Typenzulassungs-Regulierugen zu schaffen – auch für E-Bikes.
Während man sich bei Pedelecs und E-Bikes sowie anderen „selbstbalancierenden Fahrzeugen“ (z. B. Segway) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h bei einer Leistungsgrenze bis 250W auf eine Zulassungs– bzw. Typengenehmigungs-Befreiung einigen konnte, fand man mit Blick auf die sogenannten „schnellen“ E-Bike- und Pedelec-Klassen keinen gemeinsamen Nenner. Dabei geht es nicht nur um jene mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h, sondern auch um jene mit bis zu 25 km/h und einem Gesamtgewicht von über 25 Kilogramm. Etra sah in dem damals nicht zu lösendem Problem weniger Politik als ein „einfaches Missverständnis“, wirkte aber auch zufrieden mit oben genannter Typenbefreiung für Pedelcs/E-Bikes bis 25 km/h.
Jetzt kommt laut Etra mit dem oben angesprochenen Absatz 2.2(g) aber ein weiteres Hindernis auf die E-Bike-Branche zu. In diesem Artikel geht es um Fahrzeuge, die überwiegend im Gelände genutzt werden. „Wenn ein Anbieter die Möglichkeit hat, sein Bike als hauptsächlich für den Gelände-Einsatz auf nicht-asphaltierten Wegen zu deklarieren, kann er somit eine Tpyenzulassung umgehen und Produkte auf den Markt bringen, die eher ein hohes Gefahren– als ein hohes Sicherheits-Niveau darstellen“, erklärt Etra-Generalsekretärin Annick Roetnick.
Mit anderen Worten: Ein E-MTB könnte einfach in dieser Kategorie unterkommen, weil es eben für den Offroad-Gebrauch bestimmt ist. Allerdings würden diese Fahrzeuge auch oft auf asphaltierten Strassen genutzt. Also gelte es, diesen „Freibrief“ schnellstens zu eliminieren.
Text: Jo Beckendorff/Etra
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