YT: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Bei der YT Industries GmbH in Hausen, vertreten durch die Geschäftsführer Floßmann Markus und Menne Martin, ist es zum Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gekommen. Aus dem Beschluss des Amtsgerichts Bamberg:

„1.   Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 26.09.2025 um 08.45 Uhr eröffnet.

  1. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
  2. Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Lieser Jens, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main

Telefon: +49(69)91501025, Email: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de

  1. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.11.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
  2. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,

Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Hinweise:

Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

  1. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,

Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.“

RadMarkt-Nachtrag: mittlerweile hat YT-Gründer Markus Fl0ßmann bekannt gegeben, aus Ermangelung an bis dato fairen Investorenangeboten (für die Investorensuche ermöglicht die Insolvenz in Eigenverwaltung ein dreimonatiges Zeitfenster) selbst als Käufer aufzutreten und »sein Baby« zurückzukaufen. Der Gläubigerausschuss hat seinem Angebot schon zugestimmt. Zum Zeitpunkt dieses Schreibens wird an der Ausarbeitung der Verträge gearbeitet.

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