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ZEG: kein Kurzarbeitergeld – voller Lohn für alle Head-Quarter-Mitarbeiter
ZEG-Markenlogo.

Die Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG (ZEG) hat ihre bei der Agentur für Arbeit angemeldete Kurzarbeit für die Mitarbeiter in der Kölner Firmenzentrale zurückgezogen.

Obwohl in den zurückliegenden Wochen Kurarbeit in der Firmenzentrale praktiziert wurde, hat sich das Unternehmen aufgrund der überraschend guten Geschäftsentwicklung nach Wiedereröffnung der Fahrrad-Läden zu diesem Schritt entschlossen.
»Unsere wirtschaftliche Entwicklung verlief in der Krise deutlich besser als ursprünglich angenommen und befürchtet, so dass wir diesen Schritt gehen, um den Staat und damit den Steuerzahler zu entlasten«, erklärt der ZEG-Vorstandsvorsitzender Georg Honkomp, »wir können die Kosten selbst tragen.«
Damit ist die ZEG eigenen Angaben zufolge »ein Vorbild für andere Unternehmen, die ebenfalls trotz der Corona-Pandemie wirtschaftlich erfolgreich sind«.
Für die ZEG-Mitarbeiter der Kölner Firmenzentrale bedeutet die getroffenen Entscheidung, dass »der April rückwirkend und der Mai normal abgerechnet werden und die Differenz zum normalen Netto-Lohn, den sie ohne Kurzarbeit erhalten hätten, mit der nächsten Lohn- bzw. Gehaltszahlung ausgezahlt wird«.
Bereits im März – zu Beginn der Corona-Pandemie – hatte die Unternehmensleitung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versprochen, finanzielle Einbußen durch die Kurzarbeit zu entschädigen – »wenn die ZEG aufgrund der Ereignisse dazu in der Lage ist«. Dieses Versprechen wird nun eingelöst.

Text: Jo Beckendorff/ZEG

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