Als nicht nachvollziehbar bezeichnet die ZEG das Testurteil »Mangelhaft«, mit dem die Stiftung Warentest im jüngsten Trekkingrad-Test das ZEG-Modell Pegasus Opero SL bewertet hat. Die Kölner sehen das Urteil dadurch wiederlegt, dass das Opero SL bei den Qualitätskontrollen in den Prüfinstituten der Branche sehr gut abgeschnitten habe und werfen der Stiwa inkonsistente Bewertungen vor.
Von den Warentestern hatte das Opero SL mit Trapezrahmen jetzt die Gesamtnote »Gut« (2,1) bekommen. Die ebenfalls getestete baugleiche Ausführung mit Diamantrahmen war jedoch auf »Mangelhaft« abgewertet worden, weil im Test eine Schweißnaht zwischen Steuerrohr und Unterrohr gebrochen war.
Die ZEG stellt dazu im Einzelnen fest:
»1. Die Stiftung Warentest prüft nach selbst erstellten Kriterien und Prüfparametern. Daraus resultieren immer wieder Abweichungen zu den Ergebnissen der auf Normenkonformität und Qualitätskontrolle in der Fahrradbranche spezialisierten Fachinstitute.
2. Dies zeigt sich auch vorliegend: Prüfergebnisse des Zedler Instituts für Fahrradtechnik und -sicherheit ergeben eine Übereinstimmung mit den anspruchsvollen Zedler Advanced Plus Standard-Kriterien, die deutlich über die Anforderungen der Fahrradnorm DIN EN ISO 4210 herausgehen (das Prüfergebnis ist einsehbar unter www.zeg.de). Auch beim Prüfinstitut velotech.de wurde das PEGASUS Opero SL getestet und erhielt mit der Note ‘Sehr Gut‘ die bestmögliche Bewertung. Die Anforderungen der Fahrradnorm DIN EN ISO 4210 erfüllt das Pegasus Opero SL ohnehin.
3. Dazu passt auch, dass die Bewertungen der Stiftung Warentest in sich nicht konsistent sind. Beim letzten Trekkingrad-Test der Stiftung Warentest führten sogar sicherheitsrelevante Lenkerbrüche oder Anrisse des Rahmens nur zu einer schlechteren Bewertung, aber nicht zu einer Abwertung auf ‘Mangelhaft‘.
4. Verbraucherbeanstandungen zu dem von der Stiftung Warentest ermittelten Fehler sind uns nicht bekannt, obwohl das Rad baugleich seit drei Jahren verkauft wird. Im Übrigen wird ein Bruch der Schweißnaht am Steuerrohr auch durch die Rahmenkonstruktion aufgefangen. Gleichwohl muss ein solcher Fehler natürlich beseitigt werden. Dieser entspricht nicht unseren Qualitätsmaßstäben. Wir betonen aber noch einmal, dass uns dergleiche Fehlermeldungen nicht vorliegen.
5. Klarstellen möchten wir, dass wir während der Entwicklung eines Fahrrads umfangreiche begleitende Sicherheitstests vornehmen und jedes Rad interne und externe Qualitätskontrollen durchläuft, bevor es in die Serienproduktion geht. Diese Kontrollen führen wir anhand der gültigen Fahrradnormen und den – teilweise deutlich höheren – Standards der Fachinstitute durch. Davon abweichende und uns auch nicht bekannte Versuchsanordnungen der Stiftung Warentest können wir begreiflicherweise nicht berücksichtigen.«
vz