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ZIV für fairen Wettbewerb: Vorstand beschließt Regeln zum Umgang mit sanktionierten Unternehmen
Der Vorstand des ZIV - Die Fahrradindustrie hat einstimmig beschlossen, ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung von Mitgliedsantrag stellenden Unternehmen auf relevante Sanktionslisten einzuführen. Gelistete Unternehmen werden nicht in den Verband aufgenommen. Ziel ist es, die Compliance des Verbands und seiner Mitglieder mit internationalen Sanktionsregimen zu gewährleisten, Risiken zu minimieren und fairen Wettbewerb zu sichern.

Künftig werden alle Mitgliedsanträge auf Eintragungen auf relevante Sanktionslisten insbesondere der EU und USA geprüft. Sanktionslisten sind offizielle Verzeichnisse von Personen oder Unternehmen, gegen die internationale oder nationale Wirtschaftssanktionen verhängt wurden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Listen, bei denen bereits die Zusammenarbeit oder Belieferung zu eigenen Listungen führen kann („Secondary sanctions“). Das Verfahren gilt auch für bestehende Mitglieder und wird nach Einführung schrittweise umgesetzt. Bei der Umsetzung unterstützt eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei den Verband.

Unternehmen, die selbst oder deren verbundene Unternehmen auf relevanten Sanktionslisten stehen, können nicht Mitglied im ZIV werden. Bei Eintragungen auf nicht-relevanten Listen entscheidet künftig die Mitgliederversammlung über die Aufnahme.

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