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Zwei-Meter-Regel in Baden-Württemberg: Statera Bikes wirbt für sachlichen Umgang
Der baden-württembergischer Fahrradhändler Statera Bikes wirbt für eine Versachlichung der Diskussion und eine ausgewogene Regelung bezüglich der Nutzung des Waldes durch Mountainbiker. Er nimmt auch Stellung zu der Zwei-Meter-Regel, die es in keinem anderen Bundesland außer Baden-Württemberg gibt.

Seit 1995 dürfen Radfahrer in Baden-Württemberg Waldwege nur nutzen, wenn diese mindestens zwei Meter breit sind. Als Schutzmaßnahme für Natur und Erholungssuchende eingeführt, wird die Regelung inzwischen vielfach als nicht mehr zeitgemäß wahrgenommen. Statera Bikes, Fahrradhändler aus Gengenbach, spricht sich für eine sachliche Überprüfung der bestehenden Regelung aus – mit dem Ziel, Natur, Erholung und den lokalen Freizeitsport in Einklang zu bringen.

Die Zwei-Meter-Regel soll Konflikte vermeiden und Unfälle verhindern. Tatsächlich schränke sie jedoch die Möglichkeiten vieler Freizeitsportlerinnen und -sportler stark ein. Schmale Wege, die den Reiz des naturverträglichen Mountainbikens ausmachen, sind gesperrt, während breite Forststraßen kaum genutzt werden. „Mountainbiken ist längst Teil einer aktiven Freizeitgestaltung und trägt zur lokalen Wertschöpfung bei. Gleichzeitig achten viele unserer Kunden darauf, sich rücksichtsvoll im Wald zu bewegen und die Natur zu respektieren“, erklärt Geschäftsführer Peter Litterst.

Keine Sonderwünsche, sondern Gleichbehandlung

In allen anderen Flächenbundesländern wird das Radfahren im Wald weitgehend erlaubt, solange Wege nicht ausdrücklich gesperrt sind. Konflikte würden dort durch lokale Konzepte oder Absprachen gelöst. „Wir wünschen uns keine Sonder-, aber eine Gleichbehandlung mit anderen Regionen, damit unsere Kunden hier in Baden-Württemberg nicht benachteiligt werden“, so Litterst weiter. Statt Pauschalverboten könnten ausgewiesene, legal nutzbare Wege und klare Beschilderungen helfen, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Natur zu schützen.

Herausforderungen für Handel und Tourismus

Für den regionalen Handel und den Tourismus ergeben sich durch die aktuelle Regelung praktische Einschränkungen. Rund um Gengenbach gibt es derzeit keine legal ausgewiesenen Mountainbike-Strecken, auf denen Veranstaltungen, Testevents oder Fahrtechnikkurse durchgeführt werden dürfen. Händler wie Statera Bikes müssen daher auf Regionen wie Freiburg oder Sasbachwalden ausweichen, wo lokale Ausnahmeregelungen und ausgewiesene Trails trotz der allgemeinen Zwei-Meter-Regel bestehen. Diese Anfahrten bedeuten jedoch längere Wege und erschweren eine direkte Verbindung zwischen lokaler Szene und Handel vor Ort. „Die Kunden möchten in ihrer Heimatregion aktiv sein, ohne weite Strecken fahren zu müssen. Dafür braucht es legale Möglichkeiten, die sowohl der Natur als auch den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden“, betont Litterst.

Gemeinsam Lösungen gestalten

Die Zwei-Meter-Regel sollte aus Sicht von Statera Bikes nicht pauschal abgeschafft, sondern sachlich überprüft werden. Ziel ist es, gemeinsam mit Kommunen, Forst, Naturschutz und den Nutzergruppen tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den Wald schützen und gleichzeitig eine naturverträgliche Nutzung ermöglichen.

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