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1.Mai 2014: Änderungen im Bußgeldkatalog auch für Radfahrer

Mit der Reform des Flensburger Punktesystems zum 1. Mai 2014 sind auch für Radfahrer einige Änderungen in Kraft getreten…

So wird jetzt für einen einfachen Rotlichtverstoß nicht mehr 45 Euro sondern 60 Euro fällig. Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, bleibt es wie bisher bei 100 Euro Strafe. Wichtig zu wissen: das Überfahren des Rotlichts bringt dem Radler wie bisher einen Punkt in Flensburg.
Dazu ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn: »Der Punkt für den Rotlicht-Verstoß wiegt mehr als zuvor, denn der Führerschein wird künftig bei acht und nicht mehr bei 18 Punkten eingezogen. 90 Prozent der erwachsenen Radfahrer haben auch einen Autoführerschein – deshalb gilt die Devise: Fahrrad-Verstöße sollte man nicht unterschätzen.«
Die Überquerung eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke reißt ein noch größeres Loch ins Portmonee, hierfür sind 350 Euro Bußgeld plus zwei Punkte (bisher: vier Punkte) in Flensburg veranschlagt. 25 Euro Verwarnungsgeld kostet wie bisher die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung.
www.adfc.de/bussgeldkatalog.

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