Am 25. bis 27. Januar 2012 fand in Goslar der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Im Arbeitskreis VI ging es um das Thema Pedelec, das von renommierten Experten aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert wurde. Als Referent dabei war auch Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV (Zweirad- Industrie-Verband e.V), der auch an den Empfehlungen des Arbeitskreises an die Bundesregierung mitwirkte.
Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert zu regeln, dass Pedelecs und Pedelecs mit Anfahrhilfe weiterhin als Fahrrad eingestuft werden. Außerdem wird festgestellt, dass Pedelecs für die Benutzung durch Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet sind. Schnelle Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 Stundenkilometer, sollen insbesondere in Hinblick auf Fahrerlaubnisrecht, Helmtragepflicht und Zulassungsrecht als Kleinkrafträder behandelt werden. Die Industrie wird aufgefordert, hierfür zeitnah geeignete Helme zu entwickeln.
Weiter fordert der Arbeitskreis die Bundesregierung auf, sich für die Beibehaltung der 250-Watt-Begrenzung in der neuen europäischen Betriebserlaubnisverordnung einzusetzen.
Die Beteiligung der Pedelecs an Verkehrsunfällen sollte bei der Unfallaufnahme gesondert erfasst und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Außerdem war der Arbeitskreis der Auffassung, dass Fahrzeuge, wie sogenannte Bierbikes, die offensichtlich überwiegend dem Alkoholkonsum und nicht der Fortbewegung dienten, einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen bedürften. Gefordert wird hier die Schaffung einer bundeseinheitlichen Verwaltungspraxis.