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Ab morgen: harter Lockdown – Fahrrad-Werkstätten weiter offen
Quelle: Pixabay.

Letzten Sonntag (13. Dezember) beschlossen Bund und Länder nach kurzer Diskussion und mit weiter steigenden Corona-Zahlen im Rücken, den bisher ausgerufenen leichten Lockdown ab morgen (Mittwoch, 16. Dezember) in ganz Deutschland in einen Voll-Lockdown umzuwandeln. Der soll dann zunächst bis 10. Januar gelten.

Für den Fahrrad-Fachhandel gut zu wissen: seine Werkstatt gilt als systemrelevant. Sie darf wie beim ersten Lockdown im Frühjahr auch weiterhin geöffnet bleiben.
Folgende gravierenden Voll-Lockdown-Maßnahmen haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen. Sie gelten ab heute bundesweit:
– Der Einzelhandel muss in ganz Deutschland größtenteils schließen – mit folgenden Ausnahmen: »Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaum-Verkauf und der Großhandel dürfen offen bleiben.«
– Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch die Gastronomie sowie der Betrieb von Kantinen bleibt weiter möglich. Allerdings ist der Verzehr vor Ort untersagt.
– Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.
– Private Treffen bleiben auf zwei Haushalte und (Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet) maximal fünf Personen beschränkt
– An Weihnachten soll es Ausnahmen geben: Dann dürfen zu einem Haushalt – egal, welcher Größe – zusätzlich vier weitere Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen. Dabei muss es sich allerdings um direkte Verwandte handelt. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht.
– An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahmen geben.
– Bis zum 10. Januar wird es keinen Präsenzunterricht mehr in den Schulen geben. Analog soll das auch für Kitas gelten. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
– Ab einem Inzidenzwert von über 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner sollen zusätzliche regionale Maßnahmen ergriffen werden. Dazu können auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen zählen.
– Bis zum 10. Januar sollen alle Bürger auf alle nicht notwendigen Reisen im In- und Ausland verzichten. Bei der Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet besteht eine Quarantänepflicht.
– Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen.
– An Silvester gilt ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik. An- und Versammlungen sind am 31. Dezember und am 1. Januar nicht erlaubt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerks-Verbot auf öffentlichen Plätzen.
– Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
– Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

Letztendlich noch der Hinweis, dass es in einigen Bundesländern zusätzliche Regeln gibt, die es einzuhalten gilt. Je nach Gefährdung setzen einige Bundesländern noch strengere Regeln ein, andere lockern.

Text: Jo Beckendorff, Abb.: Pixabay

 

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