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Abwicklung Greenstorm-Insolvenz: neue Info für Gutschein­gläu­biger
Im Verfahren des seit 12. Juli 2023 insolventen Mobilitätskonzept-Anbieters Greenstorm Mobility GmbH (Stichwort »Tauschgeschäft E-Fahrzeuge gegen Übernachtungsgutscheine«) hat das zuständige Landesgericht Innsbruck bei der Abwicklung des nicht mehr sanierungsfähigen Unternehmens einige Neuerungen zur Prüfung der Einlösbarkeit von Greenstorm-Gutscheinen bekannt gegeben.

Laut einer bereits Mitte Oktober veröffentlichten Meldung des österreichischen Gläubigerschutzverbandes Kreditschutzverband von 1870 (KSV 1870) hat der für die Greenstorm-Insolvenz bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mag. Philip Paumgarten unter https://gutscheine.greenstorm.eu eine Homepage eingerichtet. Auf der können Eigentümer eines Greenstorm-Gutscheins mittels Eingabe der Gutschein-Nummer überprüfen, ob dessen Einlösung weiter möglich ist.
Sollte sie nicht möglich sein, empfiehlt der KSV1870 bei einem Gutscheinwert von über 200 Euro, beim Landesgericht Innsbruck eine dementsprechende Insolvenzforderungs-Anmeldung einzureichen.
Für detaillierte Informationen zum Ablauf einer Forderungsanmeldung und der Möglichkeit einer möglichst effizienten Bearbeitung liefert KSV 1879 unter Greenstorm Gutscheine 20230814.pdf  Infos samt Anhängen. Bei Bedarf kann der KSV1870 den Gutschein-Besitzern mit seiner Expertise aber auch bei der Forderungs-Anmeldung unterstützen.
Hier gilt: Bei Forderungsbeträgen unter 3.000 Euro fallen keine Vertretungsgebühren seitens des KSV1870 an (bei über 3.000 Euro allerdings eine pauschale eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 112 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer). Dabei verweist der Gläubigerschutzverbandes auch darauf, dass »bei jeder Anmeldung einer Insolvenzforderung – unabhängig von der Höhe des Forderungsbetrages – 25 Euro an Gerichtsgebühren« fällig werden.
Gegenwärtig ist allerdings nicht abzuschätzen, welche Insolvenzquote an die Gläubiger am Ende des Verfahrens zur Auszahlung gelangen wird.

Text: Jo Beckendorff

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