ADAC testet E-Bike-Akkus
Das ADAC Technik Zentrum in Landsberg unterzog zwei Pedelec-Akkus einem Belastungstest. Das Bild zeigt den dafür verwendeten Prüfstand bei einem früheren Test.

Als »wahre Überlebenskünstler« bezeichnet der ADAC die von ihm in einem Belastungstest geprüften E-Bike-Akkus. Dabei zeigte sich, dass sie sogar länger halten können, als es der Hersteller verspricht – wie beim Energiespeicher von Bosch (36 V/8 Ah/288 Wh) der 1.515 Mal vollständig ent- und wieder aufgeladen werden konnte.

Ein Pedelec-Fahrer hätte mit diesen Ladungen 57.000 Kilometer zurücklegen können, entsprechend einer Strecke, die fast eineinhalbmal um die Erde reicht. Danach sei der Akku kaum mehr zu gebrauchen gewesen, berichtet der ADAC. Nur noch über 30 Prozent der ursprünglichen Kapazität seien noch verfügbar gewesen. Immerhin hatte er nach 661 Zyklen (Komplettladungen) immer noch 80 Prozent seiner Kapazität. Mehr als Bosch mit 500 Vollzyklen versprochen hatte.
Einen guten Wert attestiert ADAC auch einer Samsung-Batterie (36 V/10,5 Ah/378 –Wh). Hier wurde die 80-Prozent-Grenze nach 500 Zyklen unterschritten.
Im Test, der über drei Jahre lief, befanden sich nur die beiden genannten Akkus. »Es war ein aufwändiger und langwieriger Test«, sagt Bernhard Tschenscher vom ADAC Technikzentrum in Landsberg am Lech. Die Wahl sei auf die Marke Bosch gefallen, weil der Akku im Siegerpedelec des ADAC-Tests, der zusammen mit der Stiftung Warentest 2013 durchgeführt wurde, verbaut war. Dass als zweite Marke Samsung ausgewählt wurde, sei nur Zufall gewesen.
Der ADAC gibt E-Bike-Radlern folgende Tipps zur Behandlung ihres Pedelec-Akkus: »Der Verbraucher sollte darauf achten, eine nur gering entladene Batterie nicht sofort wieder nachzuladen. Der Stromspeicher verschleißt dann schneller. Eine Batterie mit Lithium-Ionen-Technik altert nicht nur bei jedem Lade- und Entladevorgang, sondern auch wenn sie nicht benutzt wird. Am wohlsten fühlt sich der Akku, wenn er bei halber Ladung an einem kühlen Ort lagert. Batterien mit einer Beschädigung, zum Beispiel nach einem Sturz, dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie müssen sachgemäß entsorgt werden.
Foto: ADAC

 

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