• Home
  • Nachrichten
  • ADFC begrüßt Erleichterungen für Tempo 30 und Radfahrstreifen

ADFC begrüßt Erleichterungen für Tempo 30 und Radfahrstreifen

 

In diesen Tagen entscheidet das Bundeskabinett über die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ADFC begrüßt die Novelle, an der er mitgewirkt hat, als Fortschritt. Vorgesehen sind unter anderem die Möglichkeit, auf dem Gehweg radelnde Kinder zu begleiten, sowie Erleichterungen bei der Anordnung von Tempo 30 und der Anlage von Radfahrstreifen.

Für Kinder bis zum 8. Lebensjahr gilt bisher, dass sie auf dem Gehweg fahren müssen, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Radelnde Eltern dürfen ihre kleineren Kinder dort nicht begleiten. Nach der neuen Regelung dürfen Kinder Radwege benutzen, wenn sie baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Wenn sie auf dem Gehweg fahren, darf eine Aufsichtsperson sie dort begleiten, die mindesten 16 Jahre alt ist. Der ADFC begrüßt diese Neuregelung, für die er sich lange stark gemacht hat, bemängelt aber auch das Fehlen familienfreundlicher Fahrradinfrastruktur. Stork: »Radverkehrswege, auf denen Vater, Mutter, Kind, Oma und Opa gerne und komfortabel Rad fahren sind in Deutschland Mangelware.«

Radfahrstreifen auch ohne Gefahrenlage
Benutzungspflichtige Radfahrstreifen sollen Kommunen innerhalb geschlossener Ortschaften künftig anlegen können, ohne erst Straßenzug für Straßenzug ein erhöhtes Unfallpotenzial nachzuweisen – aus Sicht des ADFC eine Erleichterung, um eine zusammenhängende Radinfrastruktur herzustellen. Falls die gleichlautende Regelung für Radwege außerorts in der Praxis dazu führt, dass mehr mangelhafte Wege als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden, werde der ADFC dagegen vorgehen, stellt der Club klar.
Gerne hätte der ADFC Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit. Dieses Ziel sieht er durch die StVO-Novelle ein Stück näher gerückt: Danach können Kommunen Tempo 30 künftig im Umfeld von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen anordnen, ohne eine Gefahrenlage nachweisen zu müssen.

E-Bikes auf Radwegen
Außerdem in der Novelle vorgesehen ist ein Sonderzeichen »E-Bikes frei«: Damit sollen geeignete Radwege, auf denen Pedelecs bis 25 km/h ohnehin schon fahren dürfen, auch für E-Bikes freigegeben werden können. Gemeint sind damit E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sind laut Bundesverkehrsministerium damit ausdrücklich nicht gemeint.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork wünscht sich dazu noch »ein Investitionsprogramm für hochqualitative Radinfrastruktur, auf der Fahrrad- und Pedelecfahrer sicher miteinander unterwegs sein können.«

vz

 

Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern