Der Verband der Europäischen Sportartikelindustrie (FESI) begrüßt den gestern (22. September) vorgelegten Vorschlag der Europäischen Kommission, die Verordnung des sogenannten »Generalized System of Preferences« (GSP – deutsch: »allgemeines Präferenzsystem – kurz APS) zu erneuern.
Beim APS gewährt die EU vielen Entwicklungsländern einseitige Zollpräferenzen Marke »Aid by Trade«. Mit diesem »Bonbon« soll die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer unterstützt und Menschenrechte, Beschäftigungsstandards, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung gefördert werden. Da die Verordnung, die das Schema regelt, am 31. Dezember 2023 ausläuft, kam der nun vorgelegte Vorschlag zur Verlängerung des Zollpräferenzschemas zwischen der EU und den Entwicklungsländern zum richtigen Zeitpunkt. Der neue Vorschlag sieht eine Verlängerung des Schemas für den Zeitraum 2024 bis 2033 vor.
APS das Kronjuwel der EU-Handelspolitik
FESI ist fest davon überzeugt, dass das neue APS – einschließlich der APS+- (steht für absolute Zollfreiheit) – und EBA-Regelungen – einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der begünstigten Länder leisten wird. Bisher habe sich gezeigt, dass APS den Ländern hilft, »wettbewerbsfähiger zu werden, die Armut zu verringern, ihre heimischen Industrien aufzubauen, die Beschäftigung zu erhöhen und die gute Regierungsführung zu verbessern«.
Anmerkung des RadMarkt: »EBA« steht für »Everything But Arms«. Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder. Sie sichert ihnen einen zoll- und kontingentfreien Zugang für alle Waren in den EU-Markt – außer Waffen und Munition.
»FESI hat die jüngste Debatte über die APS-Verordnung mit großem Interesse verfolgt. Wir können die Entscheidung der Kommission, das Schema für den nächsten Zehnjahres-Zyklus zu verlängern, nur begrüßen«, erklärt FESI-Generalsekretär Jérôme Pero, »APS ist das Kronjuwel der EU-Handelspolitik. APS-, APS+- und EBA-Programme sind nach wie vor relevant und bieten das richtige Maß an Anreizen für eine nachhaltige Entwicklung. Jetzt kommt es darauf an, dass die vorgeschlagenen Regelungen einfach und vorhersehbar genug für die Unternehmen sind.«
Wenn es darum geht, europäische Unternehmen zu Investitionen in den Partnerländern zu ermutigen und gleichzeitig ihre Sozial- und Umweltstandards mitzubringen, hätten sich die bestehenden APS-Programme im Laufe der Jahre als äußerst wirksam erwiesen. Sie hätten nicht nur das Wirtschaftswachstum angekurbelt, sondern auch dazu beigetragen, nachhaltige Geschäftspraktiken in die Entwicklungsländer zu bringen. Um den Wandel weiter voranzutreiben, müssten die Sport- und Fahrrad-Unternehmen die APS-Verordnung jedoch so vorhersehbar gestalten, dass sie ihre lokalen Führungsprogramme und Investitionen viele Jahre im Voraus planen können.
Advantage Pariser Klimaabkommen
Ein positiver Schritt sei zum Beispiel die Einbeziehung des Pariser Klimaabkommens. Die FESI-Mitglieder setzen sich intensiv mit ihrem CO2-Fußabdruck auseinander und hätten den Ehrgeiz, in diesem Bereich eine führende Rolle zu übernehmen. So gehören beispielsweise viele FESI-Mitglieder bereits zu den Unterzeichnern der UN Fashion Industry Charter for Climate Action. Sie haben sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
APS contra FHA
Darüber hinaus sei es wichtig, dass die im Rahmen des APS gewährten Vorteile nicht durch ein Freihandelsabkommen (FHA) aufgehoben werden. Letzteres sollte entweder gleichwertige oder erweiterte Präferenzen für die betreffenden Länder vorsehen.
»Nehmen wir das Beispiel Vietnam und das jüngste Freihandelsabkommen mit der EU, das im letzten Sommer in Kraft getreten ist«, heißt es bei der FESI: da die Unternehmen die Regel der doppelten Umwandlung einhalten müssen und nur sehr begrenzte Möglichkeiten der regionalen Kumulierung hätten, wären sie jetzt in einer für sie ungünstigen Situation.
O-Ton FESI: »Um dies zu vermeiden und den ursprünglichen APS-Zweck aufrechtzuerhalten, haben wir zwar vorgeschlagen, eine Kumulierung zwischen allen APS-begünstigten Ländern und den Ländern des Freihandelsabkommens vorzusehen, doch begrüßen wir die zusätzliche Flexibilität der Ursprungsregeln für die APS-begünstigten Länder, die die Kommission in ihrem neuen Vorschlag vorgeschlagen hat.«
FESI fordert Nachjustierung
Dennoch ist der Sportartikel-Verband nicht ganz zufrieden. Um einen gerechteren, transparenteren und besser handhabbaren Rahmen zu gewährleisten, hätten seiner Meinung noch durchaus weitere Verbesserungen vorgenommen werden können.
Ein Beispiel: die Einstufung von Produkten, die als »empfindlich« gelten, sei im neuen Vorschlag nicht geklärt worden. Tatsächlich werden in der neuen Verordnung weiterhin Schuhe und Bekleidung als »empfindlich« eingestuft – was laut FESI zu einer diskriminierenden Begrenzung der Zollermäßigung für diese Waren führt.
»Das Fehlen einer klaren Definition und von Kriterien dafür, was als ‚empfindlich‘ und ‚nicht empfindlich‘ gilt, schafft einen Mangel an Transparenz. Die FESI fordert die Mitgesetzgeber nun zu einer weiteren Klarstellung auf und empfiehlt, Schuhe und Bekleidung als ‚nicht empfindlich‘ einzustufen«, heißt es aus der Brüsseler FESI-Zentrale.
Text: Jo Beckendorff/FESI