Zu den technischen Richtlinien für die zertifizierten Sicherheitseinrichtung, mit der künftig elektronische Kassensysteme manipulationssicher werden sollen, wird am kommenden Dienstag, 27.3.2018, eine Anhörung mit mehreren Kassenherstellern im Bundesfinanzministerium stattfinden. Neben großen Konzernen wie Casio, Sharp, SAP und Diebold Nixdorf wird auch Velodata, Hersteller von Software für den Fahrradhandel, aus Stolberg dort vertreten sein, teilt Velodata-Geschäftsführer Dieter Koll mit.
Die Sicherheitseinrichtung ist Folge des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
und der Kassensicherungsverordnung vom 26.9.2017: Nach Ablauf des 31.12.2019 dürfen nur noch Kassen und Warenwirtschaftssysteme mit
Kassenfunktion eingesetzt werden, die durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt sind. Eine Übergangsfrist bis 31.12.2022 gilt für Systeme, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden. Das eingesetzte System aus Software und Sicherheitseinrichtung muss ab 2020 beim Finanzamt mit
Typ, Seriennummer usw. angemeldet werden, erläutert Dieter Koll.
Die Veröffentlichung der verbindlichen technischen Richtlinien ist für 2019 vorgesehen, das sei für zahlreiche Softwarehersteller zu spät, um Anfang 2020 funktionsfähige neue Systeme liefern zu können. Er wünscht sich eine bessere Zusammenarbeit und mehr Einmischung auch von Handels- und Handwerksverbänden sowie kleineren Kassen- und Softwarehrstellern.
Zu den offenen Fragen für die neue Sicherheitseinrichtung gehört unter anderem die, wie Beginn und Ende einer Transaktion definiert werden: »Ist das Erstellen eines Warenkorbes mit dem vorläufigen Ziel „Kostenangebot“ der Beginn der Transaktion? Dann können Wochen und in einigen Fällen sogar Jahre zwischen dem Beginn und dem Ende der Transaktion liegen.«
Softwarehersteller benötigen frühzeitig Datensatzbeschreibungen und die technische Schnittstelle (LAN, USB, Bluetooth) muss endlich festgelegt werden, fordert Koll. Unklar sei auch, was im Falle eines Defekts am Sicherheitsmodul zu tun sei: »Soll der Einzelhändler dann die
Kasse/Warenwirtschaft abschalten und seinen Betrieb auf unbestimmte Zeit schließen?« Außerdem sei von einigen Beteiligten angestrebt, die Ware bei Barzahlung per Kasse zu buchen und dann später in die
Warenwirtschaft einzugeben. Das sei für den Fachhandel zu aufwändig, kritisiert Koll, hier werde eine integrierte Kasse zur Registrierung der abgehenden Ware in der Warenwirtschaft gebraucht.
vz