Zum 1. März 2015 ist in Baden-Württemberg eine neue Bauordnung in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, dass jeder Bauherr von Privathäusern für entsprechende Fahrradparkplätze sorgen muss.
Im Internet ist am 2. März im Fahrrad-Blog Velophil von »Zeit Online« ein Beitrag von Andrea Riedl erschienen, worin diese Änderung der Landesbauordnung erläutert und eindeutig Stellung bezogen wird.
http://blog.zeit.de/fahrrad/2015/03/02/ein-parkplatz-fuers-fahrrad/