Laut einer Finanzmeldung der börsennotierten Masterflex Group aus Gelsenkirchen – einem Spezialist für die Entwicklung und Herstellung anspruchsvoller Verbindungs- und Schlauchsysteme und der Fahrradbranche noch als einstige Mutter der beiden E- und Brennstoffzellen-Fahrradantriebsunternehmen Clean Air Bike GmbH und Velodrive GmbH bekannt – hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde seitens Masterflex SE letztendlich zurückgewiesen.
Die eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde betraf einen alten Rechtsstreit, der auf einer Klage des Erwerbers der beiden zur ehemaligen Masterflex Mobility-Sparte gehörenden Gesellschaften Clean Air Bike GmbH (alias CAB) und Velodrive GmbH aus dem Jahr 2012 beruht. Damals verklagte der Erwerber – die damalige Düsseldorfer Private Equity-Gesellschaft Triginta Capital GmbH die Gelsenkirchener »im Wesentlichen auf die Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrages«. Diese Forderung war erstinstanzlich abgewiesen worden.
Zum damaligen Erwerber Clean Mobility GmbH gehörten nach der CAB- und Velodrive-Übernahme auch noch die Hawk Bikes Entwicklung & Marketing GmbH. Sowohl CAB als auch Hawk Bikes Entwicklung & Marketing GmbH mussten allerdings bereits im November 2012 Insolvenz anmelden.
Wie der letztjährig verstorbene Berliner Hawk-Gründer und CAB-Teilhaber Lorenz Hoser – der die Übernahme seitens Triginta eingefädelt hatte CAB als Joint-Venture von Masterflex und Hawk Bikes mit gegründet hatte – damals erklärte, hatte eine umfangreiche Rückrufaktion zugekaufter fehlerhafter Akkus für eine große Produktion von E-Bikes letztendlich dazu geführt, dass »der bisher geltend gemachte Schaden von über einer Million Euro« für die Gesellschaften finanziell nicht mehr tragbar war. Um genau diese Insolvenz ging es auch im Rechtsstreit mit der einstigen CAB- und Velodrive-Mutter Masterflex. Wie der RadMarkt damals berichtete, forderten die damaligen Investoren-Käufer um Lorenz Hoser von der Masterflex Group rund 1,7 Millionen Euro zurück.
Das zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren endete am 16. Juni 2016 mit dem Urteil, dass Masterflex »an die Klägerin 880.827,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. November 2012 zu zahlen«. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen wurden gegeneinander aufgehoben.
Masterflex SE konnte diesem Urteil nicht folgen und hatte 2016 Rechtsmittel – heißt: Nichtzulassungsbeschwerde – vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Mit der jetzt am 18. Apr 2018 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Rechtsmittel ist der Rechtsstreit beendet.
Masterflex hat vorgesorgt: In ihrem Konzern- und Jahresabschluss hatte sie bereits eine bilanzielle Vorsorge in entsprechender Höhe gebildet, die laut jetziger Finanzmeldung nun (2018) »entsprechend zum Tragen kommt«.
Text: Jo Beckendorff