Der sich aktuell in Ressortabstimmung befindende Entwurf betont ausdrücklich die Gleichrangigkeit der Waldfunktionen Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung. Zudem wird die Erholung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als eine wichtige Ökosystem-Leistung anerkannt. Außerdem bleibt das Betretungsrecht mit dem Fahrrad im Wald weitestgehend unangetastet. Gleichzeitig wird die Erholungsfunktion im Allgemeinen gestärkt.
2024 soll das Bundeswaldgesetz (BWaldG) nach rund 50 Jahren umfassend reformiert werden. Hintergrund sind die veränderten Rahmenbedingungen, vor allem mit Blick auf den Klimawandel und den notwendigen Schutz der Biodiversität. Ziel von Bike Nature Movement ist es, eine gemeinsame, starke und kompetente Stimme für das Mountainbiken zu schaffen – und somit dem Radfahren im Wald und in der freien Natur mehr Sichtbarkeit und politisches Gewicht auf deutscher und europäischer Ebene zu verleihen. Somit hat sich die Initiative in den vergangenen Monaten intensiv mit der Politik über das naturverträgliche Radfahren im Wald ausgetauscht. Gemeinsam mit Verbänden und Unternehmen aus Naturschutz, Sport und Tourismus hat sie sich dabei für die Gleichstellung der Erholungsfunktion neben der Schutz- und Nutzfunktion eingesetzt und Chancen und Herausforderungen mit Akteuren aus Politik und Verbänden diskutiert.
»Die gemeinsame Anstrengung aller Verbände, die sich für das naturnahe Radfahren eingesetzt haben, hat sich ausgezahlt: Wir freuen uns, dass in dieser Legislatur noch Bewegung in die Erneuerung des Bundeswaldgesetzes kommt. Gleichzeitig ist es nun seitens des Bike Nature Movements wichtig, den Gesetzgebungsprozess weiter eng zu begleiten und dabei die praxisorientierte Umsetzung im Blick zu behalten«, kommentiert Bike Nature Movement-Koordinatorin Svenja Golombek.
Text: Jo Beckendorff/Bike Nature Movement