Bei einem revolvierenden (sprich sich wiederholenden) Kredit kann der Kreditnehmer während eines bestimmten Zeitraums mehrmals Geld erhalten und wieder zurückzahlen. Vorbehaltlich zufriedenstellender Unterlagen hinsichtlich Form und Inhalt haben die Darlehensgeber des Konsortialkredit-Vertrages der Vertragsanpassung zugestimmt. Ein dementsprechender Vertrag soll Anfang März unterzeichnet werden.
Somit wird der am 30. Juni 2024 auslaufende Konsortialkredit-Vertrag bis zum 31. Dezember 2024 verlängert – wobei ab dem 31. Dezember 2023 vierteljährliche Sondertilgungen in Höhe von 2 Millionen Euro unter der revolvierenden Fazilität zu leisten sind. Darüber hinaus sieht der angepasste Konsortialkredit-Vertrag eine Verlängerungsoption für eine Laufzeitverlängerung von entweder 12 oder 24 Monaten vor.
Text: Jo Beckendorff