Mit Blick auf den ab morgen (16. Dezember) geltenden harten Lockdown hat der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk – Vereinigung des Fahrrad- und Kraftrad-Gewerbes (BIV) noch einmal wichtige Fachhandels-Punkte und die dazu gehörige Herangehensweise kurz und knackig zusammengestellt.
Laut BIV stellen sich für die Zweiradbetriebe folgende Fragen – wozu der Verband auch gleich die passenden Antworten liefert:
Frage 1: Müssen Zweiradbetriebe schließen?
BIV-Anwort: der rein stationäre Handel ja, die Werkstatt nein. Verkaufsflächen von Zweiradbetrieben gehören dem »Einzelhandel« an und müssen geschlossen werden. Wenn der Werkstatt-Bereich über keinen eigenen Kundenzugang verfügt, müssen Verkaufsflächen durch Flatterband oder ähnliche Maßnahmen vom Werkstattbereich getrennt werden. Das Testen von Fahrrädern und Zubehör ist untersagt. Allerdings ist nur der stationäre Handel betroffen. »Abhol- und Lieferdienste« bleiben ausdrücklich zulässig. Die Bestellung von Zweirädern und Zubehör sowie die Bereitstellung zur Abholung bzw. die Versendung sind also weiter möglich!
Wichtig: Fahrrad- und Motorrad-Werkstätten sind von der Schließung des Einzelhandels ausgenommen. Der Service im Werkstatt-Bereich kann also unter den bisher geltenden Vorkehrungen (Abstand, Maske, Hygiene, Zutrittsregelung) fortgesetzt werden. Ebenso dürfen Kunden den Werkstattbereich weiterhin betreten.
Frage 2: Wie kann ich meinen Verkauf aufrechterhalten?
BIV-Antwort: Bestell- und Abholmöglichkeiten einrichten. Betriebe sollten einen Bereich innerhalb ihrer Werkstatt-Räume definieren, in dem Bestellungen entgegengenommen werden können. Wenn möglich, sollte dies im Außenbereich (Fenster, Hintertür) geschehen. Wartezeiten sind zu vermeiden, stattdessen Abholtermine zu vereinbaren. Die klassische »Ladentheke« muss geschlossen bleiben, soweit sie den Verkaufsflächen zuzurechnen ist.
Besser: die telefonische Bestellung (alternativ online). Die Abholung ist so zu organisieren, dass es zu keinem Kontakt zwischen Kunden untereinander kommt.
Frage 3: Wie sag‘ ich’s meinen Kunden?
BIV-Antwort: Kommunikation ist alles. Nichts zu sagen, wäre kurz vor dem Weihnachtsgeschäft die schlechteste Lösung. Am Ladenlokal sowie auf der Internet-Seite sollten Betriebe ihre Kunden darüber informieren, dass alle bisherigen Leistungen auch im »Lockdown« erbracht werden können. Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass sie gewünschte Waren telefonisch bestellen und unter Nennung einer Uhrzeit abholen sollen.
Text: Jo Beckendorff/BIV