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Branchenverbände mit Leitfäden zum E-Bike-Tuning und zur Motor-Nachrüstung
Sechs Fachverbände und Institute der Fahrradbranche aus Industrie, Handel und Handwerk – der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), der TÜV Rheinland, Velotech.de, der Verbund Service und Fahrrad (VSF), das Zedler Institut und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) - haben zwei neue Leitfäden veröffentlicht, die sich mit den Risiken beim »Tuning von E-Bikes 25 / Pedelecs« und dem »Nachrüsten von E-Antrieben« befassen.

Hintergrund: zu beiden Themen gibt es angesichts von Angebot und Nachfrage sowie mit Blick auf die Folgen aus Sicht der Verbände deutlichen Aufklärungsbedarf: »Vielen Nutzenden scheinen insbesondere beim Tuning die gravierenden Folgen bis hin zu Straftatbeständen unbekannt.« Auch das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben sehen die Experten angesichts der bestehenden technischen Normen und Anforderungen kritisch. Zusammen mit der Industrie setzten sich die Fachverbände der Fahrradbranche schon seit Jahren zum einen dafür ein, das Tuning möglichst zu erschweren und zum anderen, Nutzende über die Sachlage und die Gefahren aufzuklären.
E-Bike-Tuning: das sollten Sie wissen
Während die Motor-Nachrüstung aus Expertensicht eher ein Fachthema für Werkstätten ist, geht es beim Tuning – also der Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit – von E-Fahrrädern in erster Linie um die breite Sensibilisierung der Verbraucher.
Tatsache ist, dass die Anbieter von Tuning-Kits die Kunden nach den Erfahrungen der Experten nur unzureichend aufklären. Oftmals wird einzig im Kleingedruckten erwähnt, dass der Einsatz eines solchen Kits im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig sei. Mit keinem Wort wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung generell gefährlich sein kann, weil die Fahrradkomponenten nicht auf die höhere Dauerbelastung ausgelegt sind. Besonders schwerwiegend kann sich die Nutzung im öffentlichen Raum durch »Fahren ohne Fahrerlaubnis« oder »Fahren ohne Versicherungsschutz« verhalten.
Wichtig zu wissen: Pedelecs mit Tuning-Kits sind keine E-Fahrräder, sondern Kraftfahrzeuge, die ohne Versicherungsschutz im Verkehr bewegt werden und beispielsweise auch nicht auf Radwegen fahren dürfen.
Fahrräder ausschließlich für Muskelkraft konstruiert und geprüft
In ihrem Leitfaden »Risiken beim Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben« weisen die Fachverbände der Fahrradbranche aus Industrie, Handel und Handwerk explizit darauf hin, dass Fahrräder für den Einsatz mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft sind. Durch die Nachrüstung mit speziellen Kits werden diese Fahrräder mindestens zu E-Bikes 25 / Pedelecs, die der Maschinen- und EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit) unterliegen und entsprechend geprüft werden müssen. Abschließend müsste der Nachrüstende eine Konformitätserklärung erstellen, was dieser in der Regel nicht kann bzw. darf. Bei höherer Leistung als 250 Watt und mehr als 25 km/h Tretunterstützung, handelt es sich verkehrsrechtlich um ein Kraftfahrzeug, das eine Einzelabnahme, eine Betriebserlaubnis von autorisierter Stelle benötigt.
Beide neue Leitfäden jetzt im kostenlosen Download
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Beide Leitfäden stehen ab sofort als pdf zum Download unter diesem sowie diesem Link bereit.
Letztendlich noch der Hinweis, dass die Europäische Union technische Maßnahmen gegen das Tuning beschlossen hat. In Kürze wird die technische Spezifikation CEN/TS 17831 »Fahrräder – elektromotorisch unterstützte Räder – Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen – Reproduzierbare Tests zur Fälschungsbekämpfung« veröffentlicht. Darin sind verschiedene Maßnahmen und Prüfungen aufgelistet, die Hersteller von E-Fahrrädern einhalten müssen.

Text: Jo Beckendorff/Branchenverbände

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