Laut BMDV sollte zukünftig eine Mindestbrems-Verzögerung von Fahrrädern in der StVZO von 5 Meter pro Quadratsekunde (m/s2) verankert werden. Mittlerweile hat sich das Bundesministerium mit der Kritik seitens oben genannter Fahrrad-Lobbygruppen befasst und dem ZIV folgendes schriftlich mitgeteilt: «Die diskutierten nationalen Anpassungen der Bauvorschriften für Fahrräder wurden zwischenzeitlich durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bewertet und werden auf nationaler Ebene nicht weiterverfolgt. Wir werden die Entwicklungen auf dem Markt aber auch im Straßenverkehr verfolgen und ggf. erneut bewerten. An den inhaltlichen Punkten halten wir als Empfehlungen weiterhin fest.«
Text: Jo Beckendorff