Brexit: Velotech.de bietet UKCA-Kennzeichnung
Brexit: Velotech.de bietet UKCA-Kennzeichnung

Nach mehr als 45 Jahren Mitgliedschaft tritt Großbritannien aus der Europäischen Union aus. Welche Folgen hat das für die Bereitstellung von EPACs (= »electrically power assisted cycle« – also Pedelecs) auf dem Markt Großbritannien?

Laut dem Schweinfurter Fahrradtester Velotech.de GmbH unterliegen EPACs der Maschinenrichtlinie. Sie benötigen eine CE-Kennzeichnung, die europaweite Gültigkeit besitzt.
Im Falle eines No-Deal-Brexit gelten für Großbritannien an 1. Januar 2021 neue Regelungen: mit einer Übergangsfrist von einem Jahr dürfen Produkte, die bereits auf dem Markt bereitgestellt werden, die CE-Kennzeichnung weiterhin tragen. Für Produkte, die neu auf dem Markt bereitgestellt werden, ist zukünftig eine UKCA-Kennzeichnung Pflicht. UKCA steht für »UK Conformity Assessed« und bedeutet so viel wie »Konformität bewertet«.
Um die Sicherheit eines EPAC zu bestätigen, lassen viele Hersteller ihre Produkte bei unabhängigen Prüfinstituten testen. Velotech.de ist darauf spezialisiert, Mikromobilitäts-Fahrzeuge (sowohl ohne als auch mit E-Antrieb) zu prüfen.
Die harmonisierte europäische Norm EN 15194 für EPACs ist in der Maschinenrichtlinie gelistet und liegt im akkreditierten Umfang der Velotech.de. Hersteller können also weiterhin Prüfungen nach dieser Norm bei den Schweinfurtern für EPACs durchführen lassen, die in Großbritannien verkauft werden sollen. Nach derzeitigem Stand werden die Prüfberichte von Zoll und Behörden in Großbritannien akzeptiert.
Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen der UKCA-Kennzeichnung und zu sicherheitstechnischen Prüfungen erhalten Sie telefonisch unter 09721-82777. Velotech.de (www.velotech.de) steht gerne beratend zur Seite.

Text: Jo Beckendorff/Velotech.de

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