Die EU-Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, um die absolute Sicherheit von in Europa verkauften Elektrofahrzeugen sicherzustellen.
Vor allem müsse ausgeschlossen werden, dass Verbraucher mit spannungsführenden Fahrzeugteilen unmittelbar in Berührung kommen können, da elektrische Antriebssysteme mit Hochspannung (500 Volt) arbeiten, sagt der Verkehrsclub ARCD. Für EU-Industriekommissar Antonio Tajani zählen Elektrofahrzeuge zu den meistversprechenden Technologien für einen umweltfreundlicheren Verkehr. Ihre Einführung wird von der EU-Kommission nach Kräften unterstützt.
Außerdem will die Kommission die Fahrzeug-Typgenehmigung durch Abschaffung der Duplizität von EG-Richtlinien und UN/ECE-Regelungen vereinfachen. Nach den UN/ECE-Regelungen erteilte Typgenehmigungen gelten künftig als EG-Typgenehmigung. Durch Übernahme der UN/ECERegelung Nr. 100 über die Genehmigung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, ihre Bauweise und Betriebssicherheit werde sichergestellt, dass sämtliche in Europa verkauften Elektrofahrzeuge auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheitsstandards konstruiert und geprüft werden, verspricht die Kommission. Harmonisierte Prüfanforderungen in Bezug auf die elektrische Sicherheit sollen die teils unterschiedlichen Genehmigungspraktiken einiger EU-Mitgliedsstaaten ersetzen und damit den Verwaltungsaufwand für die Hersteller verringern. Überdies soll dadurch der weltweite Verkauf von in Europa hergestellten Elektrofahrzeugen erleichtert werden.