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Bund der Steuerzahler übt Kritik an Radverkehrsförderung
Der Radschnellweg RS1 wird auch durch den Bund gefördert. Der BdSt hält dies für eine fragwürdige Ausgabe.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) stellt bei seiner jährlichen Aktion »Frühjahrsputz« eine Auswahl von Förderprogrammen vor, die aus Sicht des BdSt fragwürdig sind, da es sich hierbei um die Vergabe öffentlicher Mittel vor allem für die Privatwirtschaft handele. Der Verein übt in diesem Jahr auch Kritik an der Förderung des Radverkehrs durch den Bund.

Mit Blick auf die in diesem Jahr auf der BdSt-Liste stehende Radverkehrsförderung rät der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Förderung des Radverkehrs einen Gang zurückzuschalten. Die geplante Förderung des Bundes mit 25 Millionen Euro für Radschnellwege wird von ihm als fragwürdig bezeichnet, da der Bund dafür gar nicht zuständig sei. Ferner bemängelt der BdSt die Förderung innovativer Projekte mit einem Volumen von 3,2 Millionen Euro, wie z. B. eine Studie, die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern untersucht.
Die Radverkehrsförderung findet sich damit in einer Reihe mit der Mütterrente, neuen Poloshirts für einen sächsischen Badminton-Verein, einem oberfränkischen Arnika- und Kräuterkompetenzzentrum oder einer 2-Millionen-Euro-Förderung für einen Flottentest von Daimler wieder.

Fahrrad gut für die Allgemeinheit

Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV)  widerspricht dem energisch: »Grundlage für die Einstufung, ob eine Bundesfinanzierung sinnvoll oder fragwürdig ist, sollte stets sein, inwiefern die entsprechende Förderung der Allgemeinheit zu Gute kommt. Im Fall der Radverkehrsförderung ist diese Frage leicht zu beantworten: Gute Radwege und Radschnellwege stehen allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung. Und gute Fahrradinfrastruktur führt dazu, dass mehr Menschen Fahrrad fahren. Dadurch wird der Verkehr entlastet, es gibt weniger Staus. Dies nützt auch den Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Mehr Radverkehr heißt weniger Lärm, weniger Schadstoffemissionen, stattdessen saubere und gesunde Luft. Gerade die genannten Radschnellwege können dazu beitragen, Pendlerströme vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und somit besonders die Innenstädte von Staus und schädlichen Emissionen entlasten. Zudem bedeutet eine gute Fahrradinfrastruktur auch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Anknüpfend an die Vision Zero – Null Verkehrstote im Straßenverkehr – sind die verhältnismäßig geringen Ausgaben des Bundes für den Radverkehr deshalb alles andere als eine fragwürdige Ausgabe.«
Auch das Argument, der Bund sei nicht für den Radverkehr zuständig, greife zu kurz, heißt es von ZIV. Der Bund sei nicht nur für den Radwegebau an Bundesfernstraßen zuständig, sondern er könne sehr wohl auch Radschnellwege fördern, wie kürzlich in einem rechtlichen Gutachten festgestellt wurde. Darüber hinaus sei die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele des Bundes im Verkehrssektor zu erreichen.
Es gebe etliche Argumente, warum eine Radverkehrsförderung auf Bundesebene sinnvoll und der Allgemeinheit von Nutzen ist. Und deshalb habe dieser Punkt nichts in der Liste der Steuersünden zu suchen, unterstreicht der Verband seine Kritik. Die sonst so gute und wichtige Arbeit des Bundes der Steuerzahler, auf Steuerverschwendung kritisch aufmerksam zu machen, sei in diesem Fall deutlich über das Ziel hinausgeschossen.
www.ziv-zweirad.de
www.pro-fahrrad.de
Foto: Tom Schulte

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