Mit Spannung wurde heute ein Urteil des Bundesgerichtshofes erwartet. Es ging um eine Radfahrerin, der an einem von ihr nicht verschuldeten Unfall eine Mitschuld an den Unfallfolgen gegeben wurde, weil sie keinen Helm trug. Diese Auffassung teilte das Gericht heute allerdings nicht und korrigierte die vorangegangene Entscheidung. Wenn Radfahrer keine Schuld an einem Unfall tragen, haben sie Anspruch auf vollen Schadenersatz, auch wenn sie keinen Helm tragen…
Der Fall: Eine Radfahrerin aus Schleswig-Holstein wurde 2011 schwer am Kopf verletzt. Die Fahrerin eines am Straßenrand parkenden Autos hatte unvermittelt die Tür geöffnet und die vorbeifahrende Radlerin zu Fall gebracht. Die verlangte von der Autofahrerin und ihrer Versicherung Schadenersatz. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig 2013 wurde der verunglückten Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld gegeben, weil sie keinen Helm trug.
Das heutige Urteil, das in der letzten Instanz gefällt wurde, verweist unter anderem darauf, dass in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes besteht.
In der Vergangenheit hatten verschiedene Stimmen aus Fahrradindustrie und –Handel und Radfahrer-Verbände deutlich gemacht, dass eine allgemeine Helmpflicht nicht wünschenswert sei. So hält der ADFC diese für unverhältnismäßig. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: »Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag. Für Kinder, ältere Menschen oder besonders sportliche Fahrer ist der Helm empfehlenswert. Aber der Helm verhindert keine Unfälle und wird als Sicherheitskonzept stark überbewertet. Die Sicherheit von Radfahrern verbessert sich in erster Linie durch intelligente Radwegekonzepte und vor allem durch aufmerksame Autofahrer.«
Gegen eine Helmpflicht hatten sich in der Vergangenheit auch Vertreter aus der Politik ausgesprochen, so auch Bundeskanzlerin Merkel auf der letztjährigen Eurobike. Hauptargument gegen die Helmpflicht: Es würden unter Umständen weniger Menschen mit dem Rad fahren. Dennoch wird reihum dazu aufgerufen, freiwillig einen Helm zu tragen.