Nach einem überraschend zügigen Beschluss des Bundesrates zu der »41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften« vom 10. Februar 2006 müssen ab dem 1. April des Jahres auch Motorräder und Roller zur Abgasuntersuchung.
Wie der Industrie-Verband Motorrad IVM meldete, wird die AU Krafträder (AUK) nicht als separates Prüfverfahren erfolgen, sondern Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette auf dem Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und 35 Euro.
Die AUK gilt für Krafträder und -roller sowie für alle Leichtkrafträder- und roller (125 cm²), die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Gegenstand der Messung ist der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Fahrzeugen mit Katalysator im erhöhten Leerlauf. Die Bundesregierung verspricht sich von der Überprüfung der Abgaswerte eine weitere Absenkung der Ozonwerte. Mehr über die Inhalte der Verordnung in der nächsten Ausgabe des RadMarkt.