Der Deutsche Bundesrat hat am 10. März 2017 die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Darin geht es unter anderem um die rechtliche Gleichstellung von Fahrrädern und E-Bikes 25 (mit und ohne Anfahrhilfe) und um umfangreiche Änderungen an den Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung.
Erfreut reagiert der Zweirad Industrie Verband (ZIV) auf die Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und ihre Anpassung an den Stand der Technik. »Zukünftig dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein. Darüber hinaus sind Fahrtrichtungsanzeiger an mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau erlaubt, bei denen das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt ist. Zusätzlich wurden Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen.«
Die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen können zukünftig den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen, sagt Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV.
Auf der Internetseite des Bundesrates finden sich unter TOP 78 die entsprechenden Drucksachen zu der Verordnung.
www.bundesrat.de
www.ziv-zweirad.de
Foto: Bundesrat | Frank Bräuer