BVZF: Advantage Dienstrad-Förderung und Wachstum
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Der erst im Juli 2019 aus der Taufe gehobene Fahrrad-Wirtschaftsverband »Bundesverbandes Zukunft Fahrrad« (BVZF) ist gut in das neue Jahr 2020 gekommen: das ist zum einem die von den Länderfinanz-Behörden am 1. Januar beschlossene 0,25-Prozent-Regel für Dienstfahrräder und Pedelecs, zum anderen aber auch die Begrüßung von Roland Schutzbrief-Versicherung als neues Mitglied in den noch jungen Verbandsreihen.

Die bisher nur für Dienst-E-Autos und S-Pedelecs geltene »0,25 Prozent-Regel« wurde zu Jahresbeginn endlich auf alle Diensträder ausgeweitet. Diese Entscheidung führt der junge BVZF auch auf seine Lobbyarbeit zurück. Heißt, dass »für alle Angestellten, die ihr Dienstrad nach dem 31. Dezember 2018 erhalten haben, die Bemessungsgrundlage für den monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Nutzung ab dem 1. Januar 2020 auf 0,25 Prozent des Bruttolisten-Preises gesenkt (bisher 0,5 Prozent) gesenkt wird«. Doch aufgepasst: Die Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend für das Jahr 2019!
Was bedeutet das genau? Hier eine Beispielrechnung: Für ein Dienstrad mit 2.000 Euro Bruttolisten-Preis ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von 5 Euro zu versteuern – das entspricht den genannten »0,25 Prozent«. Die Berechnung erfolgt de facto anders, kommt aber zu demselben Ergebnis: Die sogenannte Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist nur ein Viertel des Bruttolisten-Preises (also 500 Euro). Davon wird ein Prozent versteuert. Anders ausgedrückt: Gegenüber der »0,5 Prozent-Regel« wird das Rad über die 36 Monate Leasingdauer – abhängig vom Steuersatz der Angestellten – noch einmal rund 50 Euro günstiger.
Was das neue Mitglied Roland Schutzbrief-Versicherung betrifft, erklärt BVZF-Geschäftsführer Wasilis von Rauch: »Mit Roland Schutzbrief begrüssen wir einen großen Player aus dem Schutzbrief-Geschäft im BVZF. Schutzbriefe machen das Fahrradfahren noch sorgenfreier und sind daher ein wichtiger Baustein, Menschen zum Umsteigen aufs Fahrrad zu bewegen.«

Text: Jo Beckendorff/BVZF

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