Gestern (25. März) hat der Fahrrad-Einkaufsverband Bico rechtzeitig entschieden, seine für den vom 10. bis 12. Juli geplante Messe Bike&Co First View 2020 aufgrund des Corona-Krise abzusagen. Die Bike&Co-Ordermesse 2020 in Mainhausen wird indes wie geplant vom 28. bis 30. August stattfinden. »Wir möchten verhindern, dass der Fahrradhandel durch eine früh beginnende Orderphase zusätzlich unter
Wie bereits berichtet und in unserem letztens veröffentlichten Showkalender angegeben hatte der Veranstalter der Bike Days Solothurn in der Schweiz das in diesem Jahr vom 8. bis 10. Mai geplante Fahrrad-Event bis dato noch nicht abgesagt, sondern nur darauf verwiesen, dass »eine Absage der Bike Days 2020 nur als Konsequenz eines behördlichen Verbots eintreten« würde.
Der italienische Fahrradkomponenten-Anbieter Campagnolo S.rt.l. hat im Namen seiner beiden Premiummarken Campagnolo und Fulcrum Wheels ein Schreiben zur aktuellen Situation in Zeiten des Corona-Virus veröffentlicht. Nachdem alle »nicht-wesentlichen Geschäfte« auf Regierungsbeschluss aufgrund des vor allem in Italien verheerend grassierenden Corona-Virus schließen mussten, bleibt auch die Campi-Zentrale in Vicenza »mit sofortiger Wirkung bis zum 3. April
Um die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen, gibt die Deutschland-Zentrale von Fahrradkomponenten-Anbieter SRAM Group in Schweinfurt einige getroffene Maßnahmen bekannt. Glechzeitig wird versichert alles zu tun, um den Fachhandel weiterhin wie bisher bestmöglich zu unterstützen. Besagte Maßnahmen wurden ergriffen, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter sicherzustellen. Gleichzeitig wird versucht, die SRAM-Kundschaft wie gewohnt zu
Fahrradwerkstätten dürfen im Rahmen der Corona-Maßnahmen weiter arbeiten, der Verkauf von Ware ist aber in der Regel untersagt – jedoch nicht überall: Offenbar besagen die aktuellen Regelungen in vier Bundesländer, dass auch der Warenverkauf unter Beachtung hygienischer Vorschriften weitergehen darf – wenn auch teilweise mit Einschränkungen. In Niedersachsen gibt es die Verordnung 401-41609-11-3 vom 23.